Ab dem 01.09.2021 wurde mit dem neuen § 78 Abs. 5 AufenthG die Möglichkeit geschaffen, die Daten des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) - soweit gewünscht - auf das Handy zu übertragen, um damit die Identität nachzuweisen. Entsprechende Anträge können bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Wir bitten höflich um Kontaktaufnahmen per Email.
Gerne sind wir auch telefonisch für Sie täglich Montags – Freitags jeweils von 9-12 Uhr für Sie da.
Für anwaltliche Beratungstermine und Anfragen zur Übernahme neuer Mandate bitten wir höflich um eine kurze Sachverhaltsschilderung per Email unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.
Gerne können wir auch Beratungstermine per "MS Teams" vereinbaren.
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