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Anerkennung von Berufsqualifikationen

Es wurden erstmals strikte Rechtsansprüche zur Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsabschlüssen geschaffen. Dabei wurde eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen. Bei einer Ablehnung der Gleichwertigkeitsfeststellung steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.