Nach Auskunft des Bundesagentur für Arbeit wurden im Zeitraum Januar bis September 2024 insgesamt 172.261 Zustimmungen zur Ausübung von Beschäftigungen erteilt, was einen Anstieg von 6.854 - verglichen mit dem Vorjahr bedeutet. Zugleich sind die Zustimmungszahlen im nichtakademischen Bereich um 28 Prozent auf rund 28.400 gestiegen. (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-45-ein-jahr-fachkraefteeinwanderungsgesetz-233000-internationale-arbeitskraefte-beraten). Wir meinen: Das sind deutlich zu wenige Zustimmungen, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzutreten. Zwar beinhaltet in der Regel schon die Erteilung eines Aufenthaltstitels die Beschäftigungserlaubnis, sofern dieser nicht gerade zu Erwerbszwecken erteilt wird (vgl. § 4a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz), dennoch dürfte der relativ geringfügige Anstieg trotz der Bemühungen um die Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung weiteren Verbesserungsbedarf aufzeigen. Auch die Bundesagentur sieht Defizite bei Bürokratie und Digitalisierung (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-45-ein-jahr-fachkraefteeinwanderungsgesetz-233000-internationale-arbeitskraefte-beraten).
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