Aufenthaltstitel

Wir sorgen dafür, dass der für Ihren Aufenthaltszweck passende Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Visum) beantragt und erteilt wird.

Können wichtige Papiere (Aufenthaltstitel oder Beschäftigungserlaubnis) nicht vorgelegt werden, drohen Kürzungen von Sozialleistungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, Bußgeld und in den schlimmsten Fällen ein Strafverfahren. Dies kann eine Ausweisung zur Folge haben.

Die meisten Aufenthaltstitel werden spätestens 6 Monate nach Ihrer letzten Ausreise aus Deutschland automatisch ungültig.

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Aufenthaltstitel wirklich erloschen ist und können dafür sorgen, dass der fehlende Pass für Sie keine negativen Auswirkungen hat.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu erhalten. Diese Regelung tritt dann in Kraft, wenn ein Pass auf Grund eines dauerhaften Abschiebungshindernisses von den Behörden nicht ausgestellt werden kann.

Durch entsprechende Nachweise können wir Ihnen helfen, die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und eine Ausweisung zu verhindern.

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