Im laufenden Jahr 2023 haben bundesweit bereits über 49.000 Personen das "Chancenaufenthaltsrecht" nach § 104c Aufenthaltsgesetz beantragt. Bereits positiv beschiedenen über 17.000 Anträgen stehen etwa 2.100 Ablehnungen entgegen. Dies berichtet der "Mediendienst Integration".
Die Zahl der Antragstellungen hängt erfahrungsgemäß stark davon ab, wie die Ausländerbehörde über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des neuen Rechts informieren.
Wer sich zum Stichtag 31.10.2022 seit über 5 Jahren im Bundesgebiet aufhält, kommt grundsätzlich für das Chancenaufenthaltsrecht in Betracht, welches dann eine Brücke in das längerfristige Bleiberecht nach § 25b AufenthG bietet.
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