Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung für das Jahr 2025 verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2025 wie folgt ansteigen werden:
- Blaue Karte EU: 48.300 €
- Blaue Karte EU im Mangelberuf/ ITler oder Hochschulabschluss vor weniger als 3 J erworben : 43.759,80 €
- Beschäftigung mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach § 6 Beschäftigungsverordnung, nicht tarifgebunden („Erfahrungssäule“): 43.470 €
- Berufssportler*innen bzw. -trainer*innen § 22 Nr. 4 und 5 BeschV: 48.300 €
- erstmalige Beschäftigung von Arbeitnehmern über 45 Jahre nach § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung), § 18b AufenthG (Fachkraft mit Studium) oder der Beschäftigungsverordnung (nur Berufskraftfahrer § 24a, berufspraktische Erfahrung § 6, Pflegehilfskräfte § 22a und Westbalkanregelung § 26): 53.130 €
