Das Ministerium des Innern und für Heimat hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Einbürgerungsrechts vorgelegt. Danach soll eine Einbürgerung im Regelfall bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen - etwa in sprachlicher oder beruflicher Hinsicht - schon nach drei Jahren.
Der Gesetzesentwurf möchte die Einbürgerung außerdem insbesondere für die Gruppe der Gastarbeitergeneration dadurch erleichtern, dass ab einem Alter von 67 Jahren der Nachweis mündlicher Deutschsprachkenntnisse ausreichen und auf den Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik („Einbürgerungstest“) verzichtet werden soll. Außerdem soll am Prinzip der Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit nicht länger festgehalten werden. Bereits jetzt können über zwei Drittel der einzubürgernden Personen ihren bisherigen Pass behalten.
Eine solche Reform ist dringend notwendig, da die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland schon seit Jahren stagniert und weit unter dem Durchschnitt in der Europäischen Union liegt: In Deutschland leben derzeit 10,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (vgl. Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung). Hierbei handelt es sich um den höchsten Wert seit Beginn der Auswertungen Anfang der 70ger Jahre. Der dauerhafte Ausschluss einer derart großen Bevölkerungsgruppe von den staatsbürgerschaftlichen Rechten führt nicht zuletzt zu einem Demokratiedefizit. Gleichwohl stagniert der Anteil von Einbürgerungen hierzulande seit langer Zeit aber auf sehr niedrigem Niveau: Lediglich 2,45 % der seit mindestens zehn Jahren hier aufhältigen Personen wurden in 2021 eingebürgert. Während im Durchschnitt in der EU im Jahre 2020 ca. 2 % der ausländischen Bevölkerung eingebürgert wurden, waren es in Deutschland lediglich ca. 1,3 %. Vorreiter bei den Einbürgerungen waren Schweden mit 8,6 %, gefolgt von Portugal und den Niederlanden mit 5,5 % bzw. 4,8 %.
Wie eine Studie des „Global Governance Programme“ des Robert Schuman Centre for Advanced Studies am European University Institute aufgezeigt hat, stellt eine Einbürgerung einen regelrechten Motor hin zu einer Integration sowohl im Hinblick auf Arbeitseinkommen, Wohnverhältnisse, geringere Arbeitslosigkeit wie auch bessere Bildungschancen dar. Dieser Effekt tritt aber nur dann ein, wenn die Einbürgerung in einem Zeitraum von 4-6 Jahren nach der Einwanderung erfolgt. Die bisher im deutschen Recht vorgesehene Voraufenthaltszeit von acht Jahren ist daher für die nachgewiesen positiven Effekte zu lang.
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