Infolge der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien hat nach eigenen Angaben das Auswärtige Amt mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt. Dabei handelt es sich um ein Besuchervisum, welches für einen Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen gewährt werden kann und nur in Ausnahmefällen verlängert werden kann.
Das sogenannte vereinfachte Verfahren richtet sich – entgegen vorheriger Ankündigungen momentan nur - an türkische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erdbebens in einer der betroffenen Provinzen hatten und die nachvollziehbar individuell vom Erbeben besonders betroffen sind. Darunter fallen nach Auslegung des Auswärtigen Amtes solche Menschen, denen Obdachlosigkeit droht oder die unter behandlungsbedürftigen Verletzungen leiden.
Antragsberechtigt sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehegatte, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder Ausländern, die im Besitz eines dauerhaften Aufenthaltstitels sind. Verlangt wird eine Verpflichtungserklärung der in Deutschland lebenden Bezugsperson.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/human...
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