Genossenschaftsvorstand erhält Aufenthaltstitel - Mithilfe der Maibaum Rechtsanwälte wird für ein Genossenschaftsmitglied, welches in den Vorstand gewählt wurde und damit die Vertretungsmacht erhält, erfolgreich ein Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG in Verbindung mit § 3 der Beschäftigungsverordnung beantragt. (215/21)
Hier veröffentlichen wir in kurzer Zusammenfassung Ergebnisse unserer täglichen Arbeit.
20.07.2022
13.07.2022
Freizügigkeitsberechitgung erstritten! - Trotz eingehender Darlegung der EuGH Rechtsprechung durch die Maibaum Rechtsanwälte weigert sich die Ausländerbehörde ohne inhaltlich überzeugende Begründung, ein Freizügigkeitsrecht zu bescheinigen. Nach Einreichung der Untätigkeitsklage gibt die Ausländerbehörde vor dem Verwaltungsgericht ein Anerkenntnis zur Erteilung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/ EU ab und muss die Kosten übernehmen. (206/20)
14.06.2022
Behörde verklagt, Niederlassungskarte ausgehändigt! - Der seit vielen Jahren im Bundesgebiet lebende Mandant möchte als anerkannter Rohingya-Flüchtling eine unbefriste Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz beantragen. Die Ausländerbehörde versendet an ihn ein Standardschreiben, wonach hierzu die Vorlage eines Heimatpasses erforderlich sein soll und leitet, nachdem der Mandant einen solchen Pass vorlegt, skurrilerweise einen Widerruf ein, da Flüchtlinge gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 1 Asylgesetz keine Heimatpass beantragen dürfen. Der Mandant wendet sich entsetzt an die Maibaum Rechtsanwälte, welche zunächst eine Einstellung des Widerrufsverfahrens durchsetzen und sodann die Ausländebehörde erfolgreich vor dem Verwaltunsgericht auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis verklagen. (192/20)
13.06.2022
IT-Expertin darf bleiben - Mit tatkräftiger Unterstütung der Maibaum Rechtsanwälte erhält die Mandantin, eine indische IT Designerin eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer unternehmensspezifischen Kenntnisse gem. § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 3 Beschäftigungsverordnung. (254/21)
25.05.2022
2 Fachkräfte mehr für Deutschland - Mit Hilfe der Maibaum Rechtsanwälte erhalten zwei indische Eheleute im Wege des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG Visa zur Arbeitsaufnahme als Vertriebsingenieur bzw. Key Account Manager auf Grundlage des § 18b Abs. 2 AufenthG ("Blaue Karte") und des § 18b Abs. 1 AufenthG. (58/22)
25.05.2022
Berufung erfolgreich! 5 Kinder dürfen zu ihrem Vater nachziehen - Nach Einlegung der Berufung durch die Maibaum Rechtsanwälte wird das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts in 2. Instanz durch das Oberverwaltungsgericht für gegenstandslos erklärt. Das Auswärtige Amt verpflichtet sich zur Erteilung von Visa zum Kindesnachzug gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 32 Aufenthaltsgesetz. (224/18)
Als rechtliche Vertreter betroffener Personen sieht sich das Team von Maibaum Rechtsanwälte in der Pflicht, sich in jedem Verfahrensstadium vor den deutschen Behörden, Gerichten oder Visastellen für die Rechte seiner Mandanten optimal einzusetzen.
Der erste Schritt in eine abgesicherte und erfolgreiche Zukunft der Mandanten, die sich bereits längere Zeit in Deutschland aufhalten, beinhaltet eine Begutachtung des bisherigen Aufenthalts. Hierfür werden die vorliegenden Informationen von der Ausländerverwaltung herbeigezogen.