Cases
Anhand der nachfolgend dargestellten Mandate möchten wir Ihnen einen praktischen Einblick in die Arbeit der Maibaum RAe geben:
Fall 1
Herr C. aus der Türkei möchte nach Abschluss seines Studiums der Ingenieurwissenschaften eine Firma in Deutschland gründen. Gemeinsam mit den Maibaum RAe wird ein Businessplan erarbeitet, die notwendigen Formalien der Firmengründung bearbeitet und die Aufenthaltserlaubnis eingeholt. Heute ist Herr C. als erfolgreicher Unternehmer mit mehreren Angestellten im Raum Köln tätig.
Fall 2
Das türkische Bauunternehmen C. sieht Potential für die Bearbeitung von Aufträgen in Deutschland. Gemeinsam mit den Maibaum RAe wird das Deutsch-Türkische Werkvertragsabkommen umgesetzt und eine Firmenaktivität mit dem türkischen Stammpersonal in der BRD ermöglicht. Heute ist das Unternehmen auch am deutschen Markt profiliert und für seine hervorragenden Leistungen in der Baubranche bekannt.
Fall 3
Der japanische Staatsangehörige O. ist freischaffender Künstler und möchte sich in Deutschland als Dozent selbstständig machen. Das Ausländeramt sieht hierfür keine Rechtsgrundlage. Nach Einschaltung der Maibaum Rechtsanwälte wird die Erlaubnis erteilt. Heute hat Herr O. seinen Lebensmittelpunkt im Raum Köln und unterrichtet an einer Hochschule.
Fall 4
Das in Deutschland ansässige Unternehmen G. möchte den kanadischen Staatsangehörigen G. einstellen. Nachdem gemeinsam mit Maibaum Rechtsanwälten ein Vertrag als leitender Angestellter entworfen und ein entsprechender Antrag bei dem Ausländeramt gestellt wurde, konnte die Arbeitserlaubnis erteilt werden.