Beschäftigung von Ausländern - Neue Gehaltsgrenzen 2025

Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung für das Jahr 2025 verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2025 wie folgt ansteigen werden:

  • Blaue Karte EU: 48.300 €
  • Blaue Karte EU im Mangelberuf/ ITler oder Hochschulabschluss vor weniger als 3 J erworben : 43.759,80 €
  • Beschäftigung mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach § 6 Beschäftigungsverordnung, nicht tarifgebunden ("Erfahrungssäule"): 43.470 €
  • Berufssportler*innen bzw. -trainer*innen § 22 Nr. 4 und 5 BeschV: 48.300 €
  • erstmalige Beschäftigung von Arbeitnehmern über 45 Jahre nach § 18a AufenthG (qualifizierte Berufsausbildung), § 18 b AufenthG (Akademiker) oder der Beschäftigungsverordnung (nur Berufskraftfahrer § 24a, berufspraktische Erfahrung § 6, Pflegehilfskräfte § 22a und Westbalkanregelung § 26): 53.130 €
Beschäftigung von Ausländern - Neue Gehaltsgrenzen 2025 1

Nach Auskunft des Bundesagentur für Arbeit wurden im Zeitraum Januar bis September 2024 insgesamt 172.261 Zustimmungen zur Ausübung von Beschäftigungen erteilt, was einen Anstieg von 6.854 - verglichen mit dem Vorjahr bedeutet. Zugleich sind die Zustimmungszahlen im nichtakademischen Bereich um 28 Prozent auf rund 28.400 gestiegen. (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-45-ein-jahr-fachkraefteeinwanderungsgesetz-233000-internationale-arbeitskraefte-beraten). Wir meinen: Das sind deutlich zu wenige Zustimmungen, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzutreten. Zwar beinhaltet in der Regel schon die Erteilung eines Aufenthaltstitels die Beschäftigungserlaubnis, sofern dieser nicht gerade zu Erwerbszwecken erteilt wird (vgl. § 4a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz), dennoch dürfte der relativ geringfügige Anstieg trotz der Bemühungen um die Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung weiteren Verbesserungsbedarf aufzeigen. Auch die Bundesagentur sieht Defizite bei Bürokratie und Digitalisierung (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-45-ein-jahr-fachkraefteeinwanderungsgesetz-233000-internationale-arbeitskraefte-beraten).

Wir sorgen mit einer optimalen Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Beschaffung der notwendigen Erlaubnisse für Arbeitnehmer dafür, dass Rekrutierungsanstrengungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

Anstieg bei der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen 2

Die Nachzügler Baden-Württemberg und Niedersachsen planen schon seit längerem neue Behörden, um den Fachkräftemangel durch gezielte Zuwanderung zu lindern. Bislang sind entsprechende Anträge bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden einzureichen, wobei in Baden-Württemberg bereits die interne Bearbeitung der Verfahren für Gesundheits- und Pflegeberufe in Stuttgart erfolgt, die Bearbeitung aller anderen Verfahren in Karlsruhe. Die Zentralstelle soll Verfahren beschleunigen und Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle bieten. Niedersachsen wird nun ab dem 1. Halbjahr 2025 eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, dagegen gibt es in Baden-Württemberg noch keinen festen Starttermin. Ziel ist es , die Prozesse zu vereinfachen, kommunale Behörden zu entlasten und durch diese zentralen Stellen ausländische Fachkräfte schneller und unkomplizierter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gemäß einer aktuellen Befragung durch die Bertelsmann Stiftung sind deutsche Unternehmen der Auffassung, dass in Deutschland nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, etwa jedes fünfte Unternehmen sucht Personal im Ausland.

Niedersachsen kündigt Zentralstelle für das Fachkräfteverfahren für 1. Halbjahr 2025 an! 3
A small group of diverse medical professionals stand in a hospital posing for a portrait. They are each wearing scrubs and smiling, while the focus is on a female professional in front.

Am Donnerstag, 27. Juni 2024, tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Wir hatten bereits über die zahlreichen wichtigen Neuerungen berichtet.

Bundestag verabschiedet die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Bundesregierung beschließt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung tritt heute in seinem letzten Teil in Kraft. Alles Wissenwerte hierzu haben wir in unserem blog für Sie zusammengestellt:

Chancenkarte: Was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen helfen

Der Bundestag hat nun abschliessend die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen Anfang Mai oder Anfang Juni 2024 in Kraft treten werden. Über den Inhalt der Reform hatten wir berichtet Bundesregierung beschließt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes - RA Maibaum (ra-maibaum.de) Neu und begrüssenswert ist zusätzlich in dem aktuell verabschiedeten Gesetzestext, dass auch Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II oder XII beziehen, also Leistungen des Sozialamtes oder Jobcenters, eingebürgert werden müssen, wenn sie zum Zeitpunkt der Einbürgeurng vollzeit erwerbstätig sind und in den letzten 2 Jahren mindestens 20 Monate vollzeit erwerbstätig waren. Gleiches gilt für Ehegatten, die mit einer solchen Person und mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben. Ferner wurde noch eine Härtefallklausel eingeführt für Personen, die sich zwar ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf deutsch mündlich verständigen können, aber die hohen Anforderungen des GER B1 Sprachniveaus nicht erfüllen. Voraussetzung ist hierfür, dass nachgewiesen wird, dass trotz ersthafter und nachhaltiger Bemühungen der Erwerb des GER B1 Nievaus nicht möglich oder dauerhaft erschwert ist.

Unerwartet rasch und doch noch im laufenden Jahr hat die Ampelkoalition einen gemeinsamen Nenner zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gefunden.

Staatsangehörigkeitsgesetz
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Reform des StAG im Jahr 2024

Die seit längerem geplante Reform kann nun schon zu Beginn des Jahre 2024 im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Über die Neuerungen im Einzelnen lesen Sie mehr in diesem Beitrag.

Härtefallklausel

Wie genau die nun offenbar beschlossene Härtefallklausel aussehen wird, die eine Ermessenseinbürgerung vorsieht für Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die unverschuldet im Leistungsbezug stehen, bleibt abzuwarten.

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Beschäftigung von Ausländern - 2024 Neue Gehaltsgrenzen
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Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung zum neuen Jahr verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2024 ansteigen werden.

Welche Gehaltsgrenzen werden ansteigen?

  • Blaue Karte EU: 45.300 €
  • Blaue Karte EU im Mangelberuf/ ITler oder Hochschulabschluss vor weniger als 3 Jahren erworben : 41.042 €
  • Beschäftigung mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach § 6 Beschäftigungsverordnung, nicht tarifgebunden ("Erfahrungssäule"): 40.770 €
  • Berufssportler*innen bzw. -trainer*innen § 22 Nr. 4 und 5 BeschV: 45.300 €
  • erstmalige Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen über 45 Jahre nach § 18a AufenthG (qualifizierte Berufsausbildung), § 18b AufenthG (Akademiker) oder der Beschäftigungsverordnung (nur Berufskraftfahrer § 24a, berufspraktische Erfahrung § 6, Pflegehilfskräfte § 22a und Westbalkanregelung § 26): 49.830 €
Fachkräfteeinwanderung

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Bildnachweis: bymuratdenizistockphoto.com

Die Innenminister*innen der EU haben sich geeinigt, den Schutz für ukrainische Flüchtlnge über die derzeitige Befristung zum 04.03.2024 hinaus bis zum 04.03.2025 um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Beschluss muss noch vom Rat der EU förmlich verabschiedet werden. Die nur bis zum 04.03.2024 befristeten Aufenthaltserlaubnisse müssen nun durch die Ausländerbehörden um ein weiteres Jahr verlängert werden - eine gute Nachricht für alle Betroffenen.

Am 18. November 2023 treten bedeutende Änderungen im Rahmen des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" in Kraft. Diese Neuerungen betreffen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und haben das Ziel, die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern. In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.

Fachkräfteeinwanderung Änderung
Haben Sie Fragen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung? Gerne stehen wir Ihnen bei diesem umfangreichen Thema zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail: kontakt@ra-maibaum.de oder telefonisch unter: +49 (0) 221 / 59 813 594

9 Änderungen im Gesetz der Fachkräfteeinwanderung

Für einen besseren Überblick haben wir Ihnen die neun wichtigsten Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz zusammengefasst.

1. Änderung: Aufenthaltstitel für Beschäftigungen

Ab sofort werden Aufenthaltstitel für Beschäftigungen grundsätzlich für vier Jahre erteilt. Bei befristeten Arbeitsverträgen erfolgt die Erteilung für die Vertragsdauer zuzüglich drei Monate.

2. Änderung: Rechtsanspruch für anerkannte Fachkräfte

Anerkannte Fachkräfte mit einem Hochschulstudium oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung erhalten einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Aufenthalt und Visum. Sie dürfen für jede qualifizierte Beschäftigung eingesetzt werden, die ein Studium oder eine Berufsausbildung voraussetzt. Die Beurteilung der Befähigung wird künftig von den Behörden auf die Arbeitgeber ausgelagert.

3. Änderung: Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Die Beschäftigung von Berufskraftfahrern unterliegt nicht mehr der Prüfung, ob andere Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtung entfällt. Die Bundesagentur fordert auch keine Nachweise über die Fahrerlaubnis mehr. Diese Prüfung liegt nun alleinig in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dies gilt auch für die Beurteilung, ob die Sprachkenntnisse für den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis ausreichen.

4. Änderung: Daueraufenthaltserlaubnis EU

Eine Daueraufenthaltserlaubnis EU muss nun auch dann erteilt werden, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor in einem anderen EU-Staat zu Beschäftigungs- oder Studienzwecken aufgehalten hat. Diese Zeiten werden in die 5-Jahresfrist einberechnet. Ein 5-jähriger Voraufenthalt in Deutschland ist somit keine Voraussetzung mehr. Die Daueraufenthaltserlaubnis berechtigt zur Wohnsitznahme in jedem EU-Staat, sofern die Finanzierung gesichert ist.

5. Änderung: Veränderungen bei der Blauen Karte

Das notwendige Bruttoeinkommen für die Blaue Karte wird abgesenkt von derzeit 58.400 € auf 43.800 € (bzw. von 45.552 € auf 39.683 € für Mangelberufe oder frische Hochschulabsolventen mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung). Der Katalog der Mangelberufe, die bereits mit einer niedrigeren Gehaltsschwelle die Blaue Karte erhalten, wurde erheblich erweitert. Beachten Sie, dass es eine jährliche Anpassung der Gehaltsgrenzen gibt.

6. Änderung: Blaue Karte für IT-Spezialisten

IT-Spezialisten ohne Abschluss, aber mit vergleichbarer Berufserfahrung, können künftig ebenfalls eine Blaue Karte erhalten. Die Gehaltsgrenze beträgt 39.683 €.

7. Änderung: Wechsel des Arbeitsplatzes mit der Blauen Karte

Der Wechsel des Arbeitsplatzes mit einer Blauen Karte muss der Ausländerbehörde zwar angezeigt werden, ist jedoch erlaubnisfrei.

8. Änderung: Erleichterte Mobilität in der EU

Die Mobilität für Inhaber der Blauen Karte innerhalb der EU wird deutlich erleichtert, was einen unkomplizierten Einsatz für die Arbeitgeber ermöglicht.

9. Änderung: Blaue Karte für Absolventen des tertiären Bildungsbereichs

Ab sofort können auch Absolventen des tertiären Bildungsbereichs (Fachschulen, Fachakademien und Berufsakademien außerhalb der Hochschulen) die Blaue Karte erhalten. Ausländische Ausbildungen müssen jedoch von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf Vergleichbarkeit geprüft werden. Ebenso haben internationale Schutzberechtigte nun die Möglichkeit, eine Blaue Karte zu erhalten.

Fazit

Diese Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab dem 18.11.2023 bieten sowohl Arbeitgebern als auch Fachkräften neue Chancen und Erleichterungen bei der Einwanderung und Beschäftigung in Deutschland. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen und Prozesse zu informieren, um von diesen Neuerungen optimal zu profitieren.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrer Einwanderung nach Deutschland als ausländische Fachkraft. Wir haben schon viele Fachkräfte aus dem Ausland beraten und begleitet, so dass sie es Schritt für Schritt erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt geschafft haben. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein persönliches Erstgespräch.

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