Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung für das Jahr 2026 verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2026 wie folgt ansteigen werden:

Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung für das Jahr 2025 verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2025 wie folgt ansteigen werden:

Nach Auskunft des Bundesagentur für Arbeit wurden im Zeitraum Januar bis September 2024 insgesamt 172.261 Zustimmungen zur Ausübung von Beschäftigungen erteilt, was einen Anstieg von 6.854 - verglichen mit dem Vorjahr bedeutet. Zugleich sind die Zustimmungszahlen im nichtakademischen Bereich um 28 Prozent auf rund 28.400 gestiegen. (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-45-ein-jahr-fachkraefteeinwanderungsgesetz-233000-internationale-arbeitskraefte-beraten). Wir meinen: Das sind deutlich zu wenige Zustimmungen, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzutreten. Zwar beinhaltet in der Regel schon die Erteilung eines Aufenthaltstitels die Beschäftigungserlaubnis, sofern dieser nicht gerade zu Erwerbszwecken erteilt wird (vgl. § 4a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz), dennoch dürfte der relativ geringfügige Anstieg trotz der Bemühungen um die Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung weiteren Verbesserungsbedarf aufzeigen. Auch die Bundesagentur sieht Defizite bei Bürokratie und Digitalisierung (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-45-ein-jahr-fachkraefteeinwanderungsgesetz-233000-internationale-arbeitskraefte-beraten).
Wir sorgen mit einer optimalen Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Beschaffung der notwendigen Erlaubnisse für Arbeitnehmer dafür, dass Rekrutierungsanstrengungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

Die Nachzügler Baden-Württemberg und Niedersachsen planen schon seit längerem neue Behörden, um den Fachkräftemangel durch gezielte Zuwanderung zu lindern. Bislang sind entsprechende Anträge bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden einzureichen, wobei in Baden-Württemberg bereits die interne Bearbeitung der Verfahren für Gesundheits- und Pflegeberufe in Stuttgart erfolgt, die Bearbeitung aller anderen Verfahren in Karlsruhe. Die Zentralstelle soll Verfahren beschleunigen und Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle bieten. Niedersachsen wird nun ab dem 1. Halbjahr 2025 eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, dagegen gibt es in Baden-Württemberg noch keinen festen Starttermin. Ziel ist es , die Prozesse zu vereinfachen, kommunale Behörden zu entlasten und durch diese zentralen Stellen ausländische Fachkräfte schneller und unkomplizierter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gemäß einer aktuellen Befragung durch die Bertelsmann Stiftung sind deutsche Unternehmen der Auffassung, dass in Deutschland nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, etwa jedes fünfte Unternehmen sucht Personal im Ausland.

Am Donnerstag, 27. Juni 2024, tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Wir hatten bereits über die zahlreichen wichtigen Neuerungen berichtet.
Bundestag verabschiedet die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Bundesregierung beschließt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung tritt heute in seinem letzten Teil in Kraft. Alles Wissenwerte hierzu haben wir in unserem blog für Sie zusammengestellt:
Chancenkarte: Was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen helfen
Der Bundestag hat nun abschliessend die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen Anfang Mai oder Anfang Juni 2024 in Kraft treten werden. Über den Inhalt der Reform hatten wir berichtet Bundesregierung beschließt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes - RA Maibaum (ra-maibaum.de) Neu und begrüssenswert ist zusätzlich in dem aktuell verabschiedeten Gesetzestext, dass auch Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II oder XII beziehen, also Leistungen des Sozialamtes oder Jobcenters, eingebürgert werden müssen, wenn sie zum Zeitpunkt der Einbürgeurng vollzeit erwerbstätig sind und in den letzten 2 Jahren mindestens 20 Monate vollzeit erwerbstätig waren. Gleiches gilt für Ehegatten, die mit einer solchen Person und mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben. Ferner wurde noch eine Härtefallklausel eingeführt für Personen, die sich zwar ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf deutsch mündlich verständigen können, aber die hohen Anforderungen des GER B1 Sprachniveaus nicht erfüllen. Voraussetzung ist hierfür, dass nachgewiesen wird, dass trotz ersthafter und nachhaltiger Bemühungen der Erwerb des GER B1 Nievaus nicht möglich oder dauerhaft erschwert ist.

Unerwartet rasch und doch noch im laufenden Jahr hat die Ampelkoalition einen gemeinsamen Nenner zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gefunden.

Die seit längerem geplante Reform kann nun schon zu Beginn des Jahre 2024 im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Über die Neuerungen im Einzelnen lesen Sie mehr in diesem Beitrag.
Wie genau die nun offenbar beschlossene Härtefallklausel aussehen wird, die eine Ermessenseinbürgerung vorsieht für Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die unverschuldet im Leistungsbezug stehen, bleibt abzuwarten.
Bildnachweis: eddy.galeotti | Canva.com

Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung zum neuen Jahr verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2024 ansteigen werden.

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Bildnachweis: bymuratdeniz | istockphoto.com

Die Innenminister*innen der EU haben sich geeinigt, den Schutz für ukrainische Flüchtlnge über die derzeitige Befristung zum 04.03.2024 hinaus bis zum 04.03.2025 um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Beschluss muss noch vom Rat der EU förmlich verabschiedet werden. Die nur bis zum 04.03.2024 befristeten Aufenthaltserlaubnisse müssen nun durch die Ausländerbehörden um ein weiteres Jahr verlängert werden - eine gute Nachricht für alle Betroffenen.
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