Schon heute fehlen in Deutschland fast 2 Millionen Fachkräfte.
Um dies zu ändern, hat die Bundesregierung die Regelungen zur Fachkräftezuwanderung reformiert und die Hürden für eine Einwanderung und die Arbeitssuche in Deutschland gesenkt.
Durch das neue Gesetz sollen qualifizierte Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, schneller und einfacher auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die sogenannte Chancenkarte. Diese soll transparent Aufschluss darüber geben, wie gut die Chancen stehen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wie dies funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Sie möchten nach Deutschland kommen oder sind bereits hier? In einem fremden Land neu zu beginnen, ist immer eine Herausforderung und mit viel Aufwand und rechtlichen Hürden verbunden. Als erfahrene Anwälte für Migrationsrecht helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Einwanderung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch!
Die Chancenkarte ist im Grunde eine Vorstufe eines Aufenthaltstitels für eingewanderte Arbeitskräfte. Diese Einwanderung soll neu geregelt und erleichtert werden, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Das zugehörige Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 16.08.2023 vom Bundestag beschlossen, dioe Regelung zur Chancenkarte wird am 01.06.2024 in Kraft treten.
Die Strategie der Chancenkarte basiert auf einer Vielzahl von Kriterien, die Fachkräfte erfüllen müssen, inklusive eines Punktesystems. Wer die Kriterien erfüllt und genug Punkte sammelt, kann dann mithilfe der Chancenkarte nach Deutschland einreisen und dort auf Jobsuche gehen. Außerdem sind Probearbeit und Nebenbeschäftigungen möglich. Haben Sie dann einen Arbeitsplatz gefunden, können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen.
Um die Chancenkarte zu erhalten, gibt es zwei verschiedene Wege:
Für die meisten Betroffenen ist in der Regel das Punktesystem relevant. Hier werden für verschiedene Kenntnisse, Eigenschaften und Qualifikationen nach einem festgelegten System Punkte vergeben. So müssen Bewerber auf mindestens 6 Punkte kommen, um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren.
Neben dem Punktesystem können bzw. sollten weitere Kriterien vorliegen, die erfüllt werden müssen, um die Aussicht auf eine Chancenkarte zu steigern. Dies sind unter anderem:
Der Lebensunterhalt muss zwingend gesichert sein (§ 5 AufenthG). Kosten für Lebensmittel, die Miete und Ähnliches müssen ohne staatliche Hilfe gedeckt sein.
Die zuständigen Behörden erstellen dabei eine Prognose, in der das eigene Vermögen und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer berücksichtigt werden. Hierzu kann etwa eine Verpflichtungserklärung durch eine in Deutschland lebende Person oder aber ein Sperrkonto nachgewiesen werden. Auch ist der Nachweis eines Arbeitsplatzes in Deutschland, der mit einer Chancenkarte besetzt werden darf, möglich (max 20 h/ Woche). Die Chancenkarte wird zunächst für maximal ein Jahr erteilt. In dieser Zeit müssen Betroffene aktiv nach Vollzeitstellen oder aber Möglichkeiten zur Anerkennung ihres Abschlusses suchen.
Als “Fachkraft” mit in Deutschland anerkanntem Studium/ Berufsabschluss kann sich jede*r für einen Aufenthaltstitel bewerben. Voraussetzung dafür ist:
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss sich nicht mehr an das Punktesystem halten, sondern kann auf Antrag direkt ein Visum zur Arbeitssuche erhalten.
Bewerber über das Punktesystem müssen mindestens “einfache Sprachkenntnisse” in Deutsch oder "gute Sprachkenntnisse in Englisch" vorweisen können (A1-Level Deutsch oder B2-Level English), um nach Deutschland einzureisen.
Bewerber müssen ausserdem eine im Ausland staatlich anerkannte mindestens 2 jährige Berufsausbildung oder ein im Ausland anerkanntes Studium oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer verliehenen Berufsabschluss vorweisen können.
Wer seinen Lebensunterhalt sichern kann, jedoch keinen Hochschulabschluss vorzuweisen hat, muss nach dem Punktesystem mindestens 6 Punkte vorweisen können, um eine Chancenkarte zu erhalten.
Dabei gibt es für verschiedene Bereiche unterschiedlich viele Punkte:
Die Antragstellung der Chancenkarte übernehmen wir für Sie.
Diese Unterlagen werden dann von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung - falls Sie sich in Deutschland befinden und hier bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken haben auch durch die Ausländerbehörde - geprüft. Wird der Antrag auf die Chancenkarte bewilligt, erhält der/die Bewerber*in dann ein vorläufiges Visum, mit dem er/sie nach Deutschland reisen kann.
In Deutschland kann er sich bei Arbeitgebern und Unternehmen auf eine Stelle bewerben und findet im besten Fall bald einen Job. Mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag kann dann der Antrag auf einen langfristigen Aufenthaltstitel gestellt werden.
Die Chancenkarte gilt zunächst einmal bis zu ein Jahr. Wer in dieser Zeit keinen Job findet, muss unter Umständen Deutschland wieder verlassen. Allerdings kann die Chancenkarte um weitere zwei Jahre verlängert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Arbeitsvertrag oder ein Angebot für eine qualifizierte Tätigkeit vorliegt.
Auch wenn das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz viele Hürden abbaut und den Prozess der Einwanderung erleichtert, gibt es doch noch viel zu beachten. Die Regelungen für Zuwanderung sind komplex und auch für deutschsprachige Menschen häufig schwierig zu verstehen. Kommen dann noch die Sprachbarriere und ein völlig neues Rechtssystem hinzu, sind die Herausforderungen für einen guten Start in Deutschland sehr groß.
Bei einer erfolgreichen Zuwanderung können Sie sich von uns als Anwälte für Migrations- und Ausländerrecht unterstützen lassen. Wir betreuen und beraten seit fast 20 Jahren Menschen, die nach Deutschland kommen möchten oder seit kurzem hier sind.
Dabei ist es uns wichtig, sie bestmöglich und in allen Schritten zu unterstützen. Um Ihnen den Start in einem fremden Land einfacher zu machen, helfen wir Ihnen zum Beispiel beim Ausfüllen der Anträge oder beantworten offene Fragen zur Rechtslage.
Trotz erleichterter Regelungen sind die Gesetze komplex und können für Zuwanderer schwer verständlich sein. Rechtliche Beratung durch spezialisierte Anwälte hilft bei einem guten Start in Deutschland. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Gespräch!
Bildquellennachweise: Andriy Popov | stadtratte | pantermedia.net
Wir bitten höflich um Kontaktaufnahmen per Email.
Gerne sind wir auch telefonisch für Sie täglich Montags – Freitags jeweils von 9-12 Uhr für Sie da.
Für anwaltliche Beratungstermine und Anfragen zur Übernahme neuer Mandate bitten wir höflich um eine kurze Sachverhaltsschilderung per Email unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.
Gerne können wir auch Beratungstermine per "MS Teams" vereinbaren.