Einbürgerung nach 3 Jahren: Geplante Abschaffung 2025 – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Die Möglichkeit zur Einbürgerung nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland soll nach

Einbürgerung nach 3 Jahren: Geplante Abschaffung 2025 – Was Betroffene jetzt wissen sollten 1
Jetzt Einbürgerung sichern!
Die Regelung fällt 2025 – wir prüfen Ihre Chancen und helfen beim Antrag. Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns per E-Mail: kontakt@ra-maibaum.de oder telefonisch unter: +49 (0) 221 598 13 594

dem aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Jahr 2025 wieder abgeschafft werden. Für viele Migrantinnen und Migranten, die bisher von der verkürzten Aufenthaltsdauer profitiert haben, ergeben sich dadurch erhebliche Änderungen.

Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Einbürgerung, Aufenthaltsrecht und den rechtlichen Folgen der geplanten Gesetzesänderung. Wer derzeit eine Einbürgerung nach drei Jahren anstrebt, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Fristen und Nachteile zu vermeiden.

Was ändert sich konkret bei der Einbürgerung?

Die im Juni 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung“, die eine Einbürgerung unter besonderen Voraussetzungen bereits nach 3 Jahren ermöglicht, steht vor dem Aus. Diese Regelung gilt für Personen, die zum Beispiel im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird die „Turboeinbürgerung“ ausdrücklich genannt und deren Abschaffung im Jahr 2025 angekündigt.

Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie gerne individuell zu Ihren Möglichkeiten im Einbürgerungsrecht und prüfen, ob eine schnellere Einbürgerung für Sie noch möglich ist. Jetzt Termin zur Rechtsberatung vereinbaren!

Was bleibt beim Einbürgerungsrecht bestehen?

Laut Koalitionsvertrag sollen zentrale Elemente der Staatsangehörigkeitsrechtsreform bestehen bleiben.

Unverändert bleibt somit die Verkürzung der regulären Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre, die bereits 2024 eingeführt wurde. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt weiterhin der Regelfall.

Unsere Anwälte für Migrationsrecht unterstützen Sie kompetent bei Fragen zu Einbürgerung, Aufenthaltsrecht und doppelter Staatsbürgerschaft.
Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Erstberatung!

Wann tritt die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung in Kraft?

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist zunächst eine politische Absichtserklärung ohne direkte rechtliche Wirkung. Die geplante Abschaffung der Einbürgerung nach 3 Jahren muss erst durch ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag umgesetzt werden. Solange gilt die derzeitige Regelung weiterhin. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neue Regierung zügig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vorlegen wird.

Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie gerne zu den aktuellen Fristen und prüfen, ob Sie noch von der Turbo-Einbürgerung profitieren können. Jetzt rechtzeitig beraten lassen!

Jetzt handeln: Einbürgerung nach 3 Jahren soll bald entfallen

Personen, die aktuell alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren erfüllen, sollten unverzüglich prüfen, ob sich ein schneller Antrag lohnt. 

Durch die bevorstehenden Änderungen ist es ratsam, sich rechtzeitig durch erfahrene Anwälte für Migrationsrecht beraten zu lassen, um keine Fristen zu verpassen und die eigene Einbürgerungschance zu sichern.

Contact Information
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln

We kindly ask you to contact us by email.

We are also happy to help you by phone Monday to Friday from 9 a.m. to 12 a.m..

For legal advice appointments and Requests for new mandates, we kindly ask for a brief description of the situation by e-mail, stating your name and the phone number.

We are also happy to arrange consultation appointments via "MS Teams".

+49 (0) 221 888 20 40
kontakt@ra-maibaum.de
Fax +49 (0) 221 598 13 595
Send e-mail
crossmenu