Einwanderungsrecht

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Köln, der Sie bei allen Fragen zum Thema Einwanderungsrecht umfassend berät? 

Als Ihr Anwalt verhelfen Ihnen zu einer wesentlichen Verkürzung der Bearbeitungszeit und einer effektiven Verfahrensgestaltung bei der Einwanderung.

Das Einwanderungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das für sogenannte Migranten gilt. So werden Menschen bezeichnet, die sich in einem anderen Land bisher niederlassen wollen.

Welche Vorschriften für die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland gelten, unter welchen Voraussetzungen man Asyl erhält und welche Rechte man hat, wenn man von der Abschiebung bedroht ist, erfahren Sie anbei.

Was soll mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz erreicht werden?

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus anderen Staaten gesteigert werden. Es sollen diejenigen Fachkräfte nach Deutschland kommen, die von den Unternehmen hier benötigt werden. Dies betrifft vor allem Personen mit Hochschulabschluss und Personen mit einer qualifizierten beruflichen Ausbildung.


Ab wann gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 19. Dezember 2018 beschlossen. Nun stehen das parlamentarische Verfahren und die Befassung seitens des Bundesrats an. Das neue Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich also Anfang 2020.

Was ändert sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Dies sind die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes:

  • Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte, die eine qualifizierte Berufsausbildung besitzen.
  • Bei einem Arbeitsvertrag und einer anerkannten Qualifikation gibt es keine Vorrangprüfung mehr.
  • Die Begrenzung auf Mangelberufe bei einer qualifizierten beruflichen Ausbildung entfällt.
  • Wer eine qualifizierte Berufsausbildung besitzt, kann gemäß der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen auch zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Dies ist zeitlich begrenzt. Voraussetzungen dafür sind sowohl deutsche Sprachkenntnisse als auch die Sicherung des Lebensunterhaltes.
  • Ein geprüfter ausländischer Abschluss ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland für Qualifizierungsmaßnahmen. Ziel ist es, dass die berufliche Qualifikation anerkannt wird. Die Zuständigkeiten dafür werden bei zentralen Ausländerbehörden gebündelt. Dadurch wird das Verfahren für Fachkräfte vereinfacht und beschleunigt

Wer gilt dem Gesetz nach als Fachkraft?

Als drittstaatsangehöriger Ausländer müssen Sie folgende Voraussetzungen für eine Fachkraft erfüllen:

  • Sie müssen eine qualifizierte deutsche Berufsausbildung besitzen oder eine ausländische berufliche Qualifikation haben, die mit einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung vergleichbar ist.
  • Sie müssen entweder einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder auch einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen, der mit einem inländischen Hochschulabschluss vergleichbar ist.


Profitieren auch Unqualifizierte oder Niedrigqualifizierte von dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Nein, es profitieren nur Fachkräfte von dem neuen Gesetz (s. Definition Fachkraft). Vor der Einreise wird im Anerkennungsverfahren geprüft, ob der Abschluss des Ausländers gleichwertig ist. Für IT-Fachkräfte gilt eine Ausnahme, wenn sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben.

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Kenntnisstand der Bewerber überprüft (im Rahmen von Vermittlungsabsprachen). Die Bundesagentur für Arbeit kann dann Qualifizierungsmaßnahmen bestimmen, damit die Qualifikation anerkannt wird.

Die Vorrangprüfung entfällt. Was bedeutet das?

Qualifizierte Bewerber müssen keine Vorrangprüfung durchlaufen, für den Zugang zur Berufsausbildung gilt dies aber nicht. Bevor eine Fachkraft aus einem dritten Staat angestellt wird, entfällt die Prüfung, ob ein europäischer oder inländischer Bewerber verfügbar ist.

Zudem ist im Gesetz eine Verordnungsermächtigung enthalten. Danach kann die Vorrangprüfung wieder notwendig sein, wenn sich die Arbeitsmarktsituation verändert. Dies kann bestimmte Berufe oder bestimmte Regionen betreffen.

Wodurch soll verhindert werden, dass Personen in die Sozialsysteme zuziehen?

Wer ein Visum für die Arbeitsplatzsuche oder Ausbildungssuche erhalten möchte oder in Deutschland arbeiten oder ausgebildet werden möchte, muss Nachweise erbringen:

Er muss beweisen, dass er während des Aufenthalts in Deutschland in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern – auch den Lebensunterhalt von Familienangehörigen, wenn diese miteinreisen.

Contact Information
Hohenzollernring 103
50672 Köln

We kindly ask you to contact us by email.

We are also happy to help you by phone Monday to Friday from 9 a.m. to 12 a.m..

For legal advice appointments and Requests for new mandates, we kindly ask for a brief description of the situation by e-mail, stating your name and the phone number.

We are also happy to arrange consultation appointments via "MS Teams".

+49 (0) 221 598 13 594
kontakt@ra-maibaum.de
Fax +49 (0) 221 598 13 595
Send e-mail
crossmenu