EuGH stärkt Recht auf Familiennachzug

In zwei Urteilen vom 01.08.2022 (Rs. C-279/20 und C-273/20 bzw. C-355/20) hat der EuGH die bisherige Praxis der Bundesrepublik für rechtswidrig erklärt, wonach ein Familiennachzug von Kindern oder Eltern zu anerkannten Flüchtlingen nicht mehr in Betracht kommt, wenn die Kinder zum Zeitpunkt der der Visumbeantragung oder Erteilung volljährig sind. Das Auswärtige Amt hatte sich trotz eines vergleichbaren Urteils des EuGH vom 12.04.2018 auf den Standpunkt gestellt, die niederländische Rechtslage sei mit der deutschen nicht zu vergleichen.Dies hatte zur Folge, dass Familien getrennt wurden, wenn die deutsche Bürokratie entweder die Asylverfahren oder aber die anschliessenden Visumsverfahren zu langsam bearbeitete. Dieser unveständlichen und menschenrechtswidrigen Praxis erteilte heute der EuGH eine klare Absage: Demnach kann der Anspruch auf Familiennachzug durch das Eintreten der Volljährigkeit des Kindes nicht verloren gehen.

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