Reform der Blauen Karte/ Blue Card beschlossen

Nach 5-jährigen Verhandlungen ist die Reform der Hochqualifizierten Richtlinie von 2009 beschlossen worden (Richtlinie (EU) 2021/1883). Die Blaue Karte/ EU wird hierdurch für ausländische Fachkräfte noch attraktiver werden - Ziel ist es, langfristig mehr qualifizierte Drittstaatsangehörige für eine Arbeit in der EU zu gewinnen. Der Anwendungsbereich wurde auf international Schutzberechtigte Personen ausgeweitet, auch Familienangehörige von Unionsbürgern, die bislang (nur) ihr Freizügigkeitsrecht in Abhängigkeit der Unionsbürger beanspruchen konnten, können nun eine Blaue Karte/ EU erhalten. Schliesslich wurde die Blaue Karte/ EU auch für Saisonarbeiter geöffnet.

Führungskräfte und akademische bzw. vergleichbare Fachkräfte im Bereich der IT und Kommunikationstechnologie erhalten ebenfalls Zugang zu einer Blauen Karte/ EU, wenn sie in diesen Berufen eine mindestens 3jährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre vorzuweisen haben, über mit einem Hochschulabsolventen vergleichbare Kompetenzen verfügen und ihre Berufserfahrung zur Ausübung ihrer Beschäftigung in der EU notwendig ist. Hierbei handelt es sich um eine Reaktion auf den gerade in der IT Branche eklatanten Fachkräftemangel, welche auf nationaler Ebene bereits Anfang 2020 mit der Einführung des § 6 Beschäftigungsverordnung erfolgt ist.

Die Gehaltsschwellen wurden deutlich abgesenkt. Junge Fachkräfte, deren Abschluss weniger als 3 Jahre her ist, können bei der Höhe des Gehalts weiter privilegiert werden. Besser geregelt wurde auch die Erteilung der Aufenthaltstitel an Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte/ EU: Diesen ist nun zeitgleich oder aber baldmöglichst der Familiennachzug zu gewähren. Auch erhalten die Familienangehörigen unbeschränkten Zugang zur Beschäftigung und selbstständigen Erwerbstätigkeit.

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