
Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung zum neuen Jahr verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2024 ansteigen werden.
Welche Gehaltsgrenzen werden ansteigen?
- Blaue Karte EU: 45.300 €
- Blaue Karte EU im Mangelberuf/ ITler oder Hochschulabschluss vor weniger als 3 Jahren erworben : 41.042 €
- Beschäftigung mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach § 6 Beschäftigungsverordnung, nicht tarifgebunden („Erfahrungssäule“): 40.770 €
- Berufssportler*innen bzw. -trainer*innen § 22 Nr. 4 und 5 BeschV: 45.300 €
- erstmalige Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen über 45 Jahre nach § 18a AufenthG (qualifizierte Berufsausbildung), § 18b AufenthG (Akademiker) oder der Beschäftigungsverordnung (nur Berufskraftfahrer § 24a, berufspraktische Erfahrung § 6, Pflegehilfskräfte § 22a und Westbalkanregelung § 26): 49.830 €

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