Und wieder eine Fackkraft mehr! - Nachdem die Botschaft dem Mandanten mitgeteilt hat, sein Gehalt sei für die Vergabe eines Visums als IT Fachkrat nach § 6 Beschäftigungsverordnung zu gering, wendet sich dieser an die Maibaum Rechtsanwälte. Nach nur 2,5 Monaten wird daraufhin das Visum als Spezialist im Sinne des § 3 Nr. 3 Beschäftigungsverordnung nach Beteiligung des Bundesagentur für Arbeit aufgrund der unternehmensspezifischen Spezialkenntnisse erteilt - ohne dass das Gehalt erhöht werden musste. (269/21)
我々の日常業務の概要結果を下記に記します。
11.02.2022
03.02.2022
Der mit einem Visum in das Bundesgebiet eingereisten syrischen Staatsangehörigen wurde durch die Ausländerbehörde zu Unrecht eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung gem. § 15a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz auferlegt. Nach Einreichung einer Klage und eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht durch die Maibaum Rechtsanwälte wurde die Verpflichtung gem. § 48 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen und die Freizügigkeit der Mandantin wieder hergestellt. (211/21)
20.01.2022
2 afghanische Ortskräfte, ein Ingenieur und ein Bauleiter erhalten eine Aufnahemzusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen des von den Maibaum Rechtsanwälten eingeleiteten Ortskräfteverfahrens (171/21 und 174/21)
20.01.2022
Familie darf endlich wieder zusammenleben - Nachdem die Botschaft den Visumsantrag für den Sohn der hier mit ihrem Lebensgefährten und einem weiteren (deutschen) Kind lebenden Mutter abgelehnt und auch einem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wendet sich diese verzweifelt an die Maibaum Rechtsanwälte. Diese reichen eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, woraufhin die Botschaft im Vergleichswege zur Erteilung des Visums verpflichtet wird. Der inzwischen volljährige Sohn darf nun endlich zu seiner Mutter und dem Geschwisterkind nachziehen. (82/21)
18.01.2022
Endlich eingebürgert - Familie erhält mit Hilfe der Maibaum Rechtsanwälte den deutschen Pass! (168/17)
17.01.2022
Einbürgerung für Rohingya Flüchtling aus Myanmar erfolgreich abgeschlossen - Trotz der Passlosigkeit des Mandanten, welcher sich bereits seit dem Jahre 2012 in Deutschland befindet und zur verfolgten Minderheit der Rohinyas in Myanmar gehört, wird dieser mit Hilfe der Maibaum Rechtsanwälte nach eingehender Darstellung der Verfolgungssituation im Herkunftsland eingebürgert. (134/19)