Die Bevölkerung in Deutschland und Europa wird immer älter, schon seit einigen Jahren bleiben immer mehr wichtige Stellen unbesetzt. Das führt zum sogenannten Fachkräftemangel, gegen den die Politik vorzugehen versucht.
Eine Möglichkeit ist die Blaue Karte, auch Blue Card genannt. Das Projekt der EU richtet sich an Einwanderer, die in Deutschland und der EU Arbeit finden möchten. Die Blue Card stellt eine vereinfachte Aufenthaltserlaubnis dar. Sie kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Möglichkeiten Sie haben, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Sie möchten nach Deutschland kommen oder sind Sie bereits hier? In einem neuen Land Fuß zu fassen, ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Wir möchten Ihnen helfen, zumindest die rechtlichen Hürden zu überwinden. Als erfahrene Anwälte im Migrationsrecht unterstützen wir Sie bei diesem wichtigen Lebensabschnitt. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein Erstgespräch!
Die Blue Card trägt viele Namen: Sie wird auch Blaue Karte, Blaue Karte EU, Blue Card EU oder Blue Card Germany genannt. Es handelt sich um einen Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedsstaat der EU ausgehändigt wird (§ 18b AufenthG). Menschen mit einer Blue Card haben einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt in dem jeweiligen Land und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung.
Die Blue Card soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und qualifizierte Arbeitskräfte ins Land bringen. Für Akademiker ist eine Blue Card deshalb eine besonders wichtige Möglichkeit, in Deutschland einen Aufenthalts- und Arbeitstitel zu bekommen.
Die Blue Card hat auch viele Vorteile für Zuwanderer und ihre Familien. Sie ermöglicht es Zuwanderern, schnell eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und so eine langfristige Zukunft in Deutschland oder der EU zu planen und aufzubauen. Das ist auch bei der Integration und der Jobsuche sehr wichtig.
Gut zu wissen: Bereits nach 27 Monaten (Rechtsänderung ab 18.11.2023: bisher 33 Monate) stellen die Behörden eine solche dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) aus. Werden Deutschkenntnisse nachgewiesen (mindestens B1-Level), kann auch schon nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis ausgestellt werden.
Die Blue Card wird durch die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland oder die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) im Ausland ausgestellt. Sie kann für maximal 4 Jahre ausgestellt werden, richtet sich jedoch in der Regel nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses (wenn dieses befristet ist).
Ist das Arbeitsverhältnis auf weniger als 4 Jahre befristet, wird die Blue Card für diesen Zeitraum plus 3 Monate ausgestellt.
Ein Beispiel: Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag für 12 Monate (1 Jahr), wird Ihnen in der Regel eine Blue Card über 15 Monate ausgestellt (12 Monate + 3 Monate Puffer).
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beträgt die Dauer der Blue Card regulär 4 Jahre. Nach 27 bzw. 21 Monaten können Sie jedoch eine Niederlassungserlaubnis, also eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, beantragen.
Nach 18 Monaten besteht zudem die Möglichkeit, in ein anderes Land der EU umzusiedeln. Die in Deutschland verbrachte Zeit wird dabei jedoch angerechnet. Auch für touristische Zwecke können Sie sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen. Die EU darf für bis zu 12 Monate verlassen werden. Sind Sie länger weg, droht ein Verlust der Blue Card.
Achtung: Irland und Dänemark wenden diese Regelungen (sogenannte Hochqualifizierten-Richtlinie) aktuell noch nicht an. Hier gelten andere Regelungen, die es zu beachten gilt, wenn Sie in eines dieser Länder weiterziehen möchten.
Nicht jede ausländische Fachkraft kann eine Blue Card erhalten. Um eine solche erfolgreich zu beantragen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie:
Bei ausländischen Berufsqualifikationen kann es zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen oder die fehlende Anerkennung rechtlich durchzusetzen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Faktoren, die zu beachten sind:
Liegt kein Arbeitsvertrag oder Arbeitsangebot vor, kann Ihnen dennoch ein Visum von 6 Monaten zur Arbeitsplatzsuche gewährt werden.
Haben Sie keinen Anspruch auf eine Blue Card, können Sie versuchen, eine sogenannte Chancenkarte in Deutschland zu bekommen. Diese funktioniert ähnlich wie die Blue Card, basiert jedoch nicht auf der EU-Richtlinie, sondern auf einem deutschen Gesetz.
Normalerweise muss zunächst (in der Regel im Heimatland) ein Visum für die Einreise und zur Arbeitsaufnahme beantragt werden. Das geht über die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatstaat. Hierfür ist weder eine Zustimmung der Arbeitsverwaltung noch der Ausländerbehörde notwendig.
Nach der Einreise kann bei den deutschen Ausländerbehörden die Verlängerung der Blue Card beantragt werden. Halten Sie sich bereits im Bundesgebiet auf, so kann auch direkt bei den Ausländerbehörden die Blue Card beantragt werden.
Die Blue Card kann auch im beschleunigten Verfahren beantragt werden. Der Antrag für die Blue Card wird dann vom Arbeitgeber hier in Deutschland gestellt. In der Regel soll dieses Verfahren innerhalb von 2 Monaten beschieden werden.
Sie haben auch das Recht, Ihre Familie ebenfalls mit nach Deutschland zu bringen. Das geht mit der Blue Card leichter als bei anderen Aufenthaltstiteln. Die Anforderungen sind dabei geringer, Sprachkenntnisse sind zum Beispiel nicht notwendig.
Die Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder gilt für die gleiche Dauer wie den Blue Card Besitzer. Außerdem dürfen Familienmitglieder unter Umständen ebenfalls unbeschränkt in Deutschland arbeiten.
Die Blue Card vereinfacht vieles und ermöglicht es Ihnen, als qualifizierte Fachkraft leichter in die EU und nach Deutschland zu kommen. Sie bietet Ihnen daher viele Vorteile zur leichten Einwanderung.
Dennoch sind die gesetzlichen Regelungen immer noch komplex und oft schwer zu verstehen. Außerdem dauern viele Verfahren lange und die Kommunikation mit den deutschen Behörden ist für Nicht-Muttersprachler häufig eine echte Herausforderung. Die Integration in ein neues Land und das “Ankommen” in Deutschland sind zudem oft eine große Veränderung, die erst einmal emotional verarbeitet werden muss.
Daher unterstützen wir Sie gerne bei der Kommunikation mit den Behörden, besprechen Ihre Anträge und helfen Ihnen bei rechtlichen Fragen. Seit fast 20 Jahren unterstützen wir auf diese Art viele betroffene Menschen, die nach Deutschland kommen möchten, hier Fuß zu fassen und erfolgreich eine neue Heimat zu finden.
Trotz erleichterter Regelungen sind die Gesetze komplex und können für Zuwanderer schwer verständlich sein. Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte im Migrationsrecht hilft bei einem guten Start in Deutschland. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Gespräch!
Sie benötigen Unterstützung? Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge oder beantworten offene Fragen zur Rechtslage. Kontaktieren Sie uns per E-Mail: kontakt@ra-maibaum.de oder telefonisch unter: +49 (0) 221 598 13 595
Die Blue Card ist eine einfache Aufenthaltserlaubnis, die es qualifizierten Arbeitskräften ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Sie soll es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtern, in Deutschland zu arbeiten und ihre Qualifikationen einzubringen.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie einen deutschen Hochschulabschluss haben oder ein vergleichbares tertiäres Bildungsprogramm mit mindestens 3 jähriger Ausbildungsdauer abgeschlossen haben oder einen (mit einem deutschen) vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben oder
über vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten im IT Bereich verfügen und hier mindestens 3 Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre erworben haben. Zudem müssen Sie ein konkretes Arbeitsangebot für mindestens 6 Monate oder einen Arbeitsvertrag nachweisen können. Sie müssen des Weiteren ein Visum zur Einreise beantragt haben und ein Mindesteinkommen von 58.400 Euro brutto vorweisen können. Bei sog. Mangelberufen reichen 45.552 Euro brutto.
Die Blue Card ist in der Regel auf vier Jahre befristet, kann aber verlängert werden, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Nach 27 bzw. 21 Monaten Arbeit in Deutschland kann die Blue Card-Inhaberin oder der -Inhaber auch eine Niederlassungserlaubnis beantragen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis darstellt.
Ja, Inhaber einer Blue Card haben das Recht, ihre Familie nach Deutschland zu holen. Die Familienmitglieder erhalten in der Regel Aufenthaltserlaubnisse, die mit der Blue Card des Hauptantragstellers synchronisiert sind.
Bildquellennachweise: SolStock | istockphoto.com
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