Schon heute fehlen in Deutschland fast 2 Millionen Fachkräfte.
Um dies zu ändern, hat die Bundesregierung die Regelungen zur Fachkräftezuwanderung reformiert und die Hürden für eine Einwanderung und die Arbeitssuche in Deutschland gesenkt.
Durch das neue Gesetz sollen qualifizierte Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, schneller und einfacher auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die sogenannte Chancenkarte. Diese soll transparent Aufschluss darüber geben, wie gut die Chancen stehen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wie dies funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Sie möchten nach Deutschland kommen oder sind bereits hier? In einem fremden Land neu zu beginnen, ist immer eine Herausforderung und mit viel Aufwand und rechtlichen Hürden verbunden. Als erfahrene Anwälte für Migrationsrecht helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Einwanderung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch!
Die Chancenkarte ist im Grunde eine Vorstufe eines Aufenthaltstitels für eingewanderte Arbeitskräfte. Diese Einwanderung soll neu geregelt und erleichtert werden, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Das zugehörige Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 07. Juli 2023 vom Bundestag beschlossen, dioe Regelung zur Chancenkarte wird am 01.06.2024 in Kraft treten.
Die Strategie der Chancenkarte basiert auf einer Vielzahl von Kriterien, die Fachkräfte erfüllen müssen, inklusive eines Punktesystems. Wer die Kriterien erfüllt und genug Punkte sammelt, kann dann mithilfe der Chancenkarte nach Deutschland einreisen und dort auf Jobsuche gehen. Außerdem sind Probearbeit und Nebenbeschäftigungen möglich. Haben Sie dann einen Arbeitsplatz gefunden, können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen.
Um die Chancenkarte zu erhalten, gibt es zwei verschiedene Wege:
Für die meisten Betroffenen ist in der Regel das Punktesystem relevant. Hier werden für verschiedene Kenntnisse, Eigenschaften und Qualifikationen nach einem festgelegten System Punkte vergeben. So müssen Bewerber auf mindestens 6 Punkte kommen, um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren.
Neben dem Punktesystem können und sollten weitere Kriterien vorliegen, die erfüllt werden müssen, um die Aussicht auf eine Chancenkarte zu steigern. Dies sind unter anderem:
Der Lebensunterhalt muss zwingend gesichert sein (§ 5 AufenthG). Kosten für Lebensmittel, die Miete und Ähnliches müssen ohne staatliche Hilfe gedeckt sein.
Die zuständigen Behörden erstellen dabei eine Prognose, in der das eigene Vermögen und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer berücksichtigt werden. Hierzu kann etwa eine Verpflichtungserklärung oder aber ein Sperrkonto nachgewiesen werden. Bei der Chancenkarte beträgt dies maximal ein Jahr. Außerdem dürfen nicht nur Teilzeitstellen angenommen werden, Betroffene müssen aktiv nach Vollzeitstellen suchen.
Als “Fachkraft” mit anerkanntem Studium/ Berufsabschluss kann sich jede*r für einen Aufenthaltstitel bewerben. Voraussetzung dafür ist:
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss sich nicht mehr an das Punktesystem halten, sondern kann auf Antrag direkt ein Visum zur Arbeitssuche erhalten.
Bewerber sollten mindestens “einfache Sprachkenntnisse” in Deutsch vorweisen können. Dies entspricht einem A1-Level, um nach Deutschland einzureisen.
Wer seinen Lebensunterhalt sichern kann, jedoch keinen Hochschulabschluss vorzuweisen hat, muss nach dem Punktesystem mindestens 6 Punkte vorweisen können, um eine Chancenkarte zu erhalten.
Dabei gibt es für verschiedene Bereiche unterschiedlich viele Punkte:
Die Antragstellung der Chancenkarte übernehmen wir für Sie.
Diese Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde in Deutschland geprüft. Wird der Antrag auf die Chancenkarte bewilligt, erhält der/die Bewerber*in dann ein vorläufiges Visum, mit dem er nach Deutschland reisen kann.
In Deutschland kann er sich bei Arbeitgebern und Unternehmen auf eine Stelle bewerben und findet im besten Fall bald einen Job. Mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag kann dann der Antrag auf einen langfristigen Aufenthaltstitel gestellt werden.
Die Chancenkarte gilt zunächst einmal ein Jahr. Wer in dieser Zeit keinen Job findet, muss unter Umständen Deutschland wieder verlassen. Allerdings kann die Chancenkarte um zwei Jahre verlängert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Arbeitsvertrag oder ein Angebot für eine qualifizierte Tätigkeit vorliegt.
Auch wenn das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz viele Hürden abbaut und den Prozess der Einwanderung erleichtert, gibt es doch noch viel zu beachten. Die Regelungen für Zuwanderung sind komplex und auch für deutschsprachige Menschen häufig schwierig zu verstehen. Kommen dann noch die Sprachbarriere und ein völlig neues Rechtssystem hinzu, sind die Herausforderungen für einen guten Start in Deutschland sehr groß.
Bei einer erfolgreichen Zuwanderung können Sie sich von uns als Anwälte für Migrations- und Ausländerrecht unterstützen lassen. Wir betreuen und beraten seit fast 20 Jahren Menschen, die nach Deutschland kommen möchten oder seit kurzem hier sind.
Dabei ist es uns wichtig, sie bestmöglich und in allen Schritten zu unterstützen. Um Ihnen den Start in einem fremden Land einfacher zu machen, helfen wir Ihnen zum Beispiel beim Ausfüllen der Anträge oder beantworten offene Fragen zur Rechtslage.
Trotz erleichterter Regelungen sind die Gesetze komplex und können für Zuwanderer schwer verständlich sein. Rechtliche Beratung durch spezialisierte Anwälte hilft bei einem guten Start in Deutschland. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Gespräch!
Bildquellennachweise: Andriy Popov | stadtratte | pantermedia.net
We kindly ask you to contact us by email.
We are also happy to help you by phone Monday to Friday from 9 a.m. to 12 a.m..
For legal advice appointments and Requests for new mandates, we kindly ask for a brief description of the situation by e-mail, stating your name and the phone number.
We are also happy to arrange consultation appointments via "MS Teams".