Menschen, die nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, haben es häufig nicht leicht. Neben der neuen Sprache und der fremden Kultur ist auch die Bürokratie in Deutschland eine echte Herausforderung für viele Fachkräfte. Fakt ist jedoch: Deutschland braucht Fachkräfteeinwanderung, um dem drohenden Personalmangel entgegenzuwirken.
Eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll die Einwanderung von ausländischen Fachkräften nach Deutschland erleichtern. Inwiefern die Fachkräfteeinwanderung erleichtert wird und welche Hürden sich dabei aus rechtlicher Sicht ergeben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Bei der Fachkräfteeinwanderung (engl. Business Migration) geht es darum, dass Menschen aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten. Besonders gefragt sind dabei ausgebildete Arbeitnehmer, die in solchen Branchen arbeiten, die in Deutschland unterbesetzt sind.
Das ist insbesondere spürbar in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kindertagesstätten (Kindergärten). Aber auch in der IT-Branche, in Handwerksbetrieben und der Dienstleistungsbranche werden dringend Arbeitskräfte gesucht.
Migration ist in Deutschland ein großes Thema – besonders die Einwanderung von Fachkräften beschäftigt die Wirtschaft seit Jahren. Qualifizierte Arbeitskräfte werden überall händeringend gesucht. Im Jahr 2022 gab es rund 1,98 Millionen offene Stellen, das ist ein Rekordwert.
Seit Jahren werden Fachkräfte daher gezielt in ihren Herkunftsländern angeworben. Durch das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung (das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz) wurden deshalb schon 2020 Erleichterungen für einwandernde Fachkräfte beschlossen.
Weil der Fachkräftemangel in Deutschland immer weiter zunimmt, wurde 2023 eine Reform ins Leben gerufen, die weitere Erleichterungen vorsieht.
Bereits seit 2020 gibt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches die Migration nach Deutschland für Fachkräfte regeln und erleichtern soll. Ziel ist es, Hürden für die Einwanderung zu senken und Bürokratie abzubauen.
Durch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird die Westbalkan-Regelung entfristet.
Das bedeutet, dass von nun an Menschen aus Ländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland kommen können, ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen. Jährlich können außerdem doppelt so viele, also bis zu 500.000 Menschen, aus diesen 6 Ländern einwandern.
Zudem wurden weitere Erleichterungen eingeführt:
Wer einen anerkannten Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Mit der sogenannten blauen Karte der EU können Menschen mit einem anerkannten Abschluss nun einfacher nach Deutschland kommen.
Es wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Berufserfahrung verringert und es braucht keinen Nachweis der Deutschkenntnisse mehr. Diese Regelung gilt insbesondere für IT-Spezialisten, die nun auch ohne formellen Abschluss eine Blaue Karte EU erhalten können. Mit einem Abschluss kann jetzt jede qualifizierte Tätigkeit ausgeübt werden.
Außerdem gibt es keine Begrenzung mehr auf sogenannte Mangelberufe. Von nun an können qualifizierte Fachkräfte aus allen Branchen sich auf Stellen in Deutschland bewerben, auch ohne eine sogenannte Vorrangprüfung.
Auch Personen, die mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, können in Deutschland unter Umständen als Fachkraft arbeiten. Der Abschluss muss also nicht mehr von Deutschland anerkannt werden.
Allerdings gibt es eine Gehaltsschwelle: Wer diese nicht erreicht, muss seinen Abschluss auch in Zukunft anerkennen lassen. Diese soll dafür sorgen, dass Fachkräfte auch eine Perspektive in Deutschland haben und keine Ausbeutung stattfindet.
Für Menschen, die keinen Arbeitsplatz in Deutschland in Aussicht haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt haben, gibt es eine sogenannte „Chancenkarte“. Damit können Fachkräfte auch ohne sicheren Arbeitsplatz einwandern.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Chancenkarte finden Sie hier.
Bewertet wird das Potenzial mit einem Punktesystem bestehend aus
Außerdem ist es nun möglich, auch während der Suche nach einem Arbeitsplatz einer anderen Beschäftigung nachzugehen (maximal 10 Stunden pro Woche) und eine Probebeschäftigung bei einem potenziellen Arbeitgeber aufzunehmen.
In Deutschland gibt es, wie in vielen westlich geprägten Ländern, einen demographischen Wandel.
In Bezug auf Deutschland bedeutet das, dass seit vielen Jahren deutlich weniger Kinder geboren werden (pro Frau ca. 1,3 bis 1,5 Kinder). Das führt dazu, dass es weniger junge Menschen in Deutschland gibt, die auf den Arbeitsmarkt kommen und "nachrücken" können.
Gleichzeitig gehen viele Menschen in Rente. Wenn die Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht und Rente vom deutschen Staat bekommt, ohne dass genug junge Menschen in das Rentensystem einzahlen, leidet die Wirtschaft darunter.
Deutschland braucht also wieder mehr Menschen, die das Rentensystem durch ihre Arbeit unterstützen.
Zudem erreichen immer mehr junge Menschen einen hohen Schulabschluss (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) und studieren im Anschluss daran. In dieser Zeit stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie üben danach auch häufiger Bürojobs aus, was dazu führt, dass immer weniger soziale Berufe wie Pflege oder Erziehung gewählt werden.
Hinzu kommt, dass durch die Globalisierung und die Digitalisierung innovative Branchen entstehen, die für die deutsche Wirtschaft wichtig sind. Häufig fehlt es hier jedoch an gut ausgebildetem Personal. Gerade in der IT-Branche sucht Deutschland daher spezialisierte Menschen, die dabei helfen können, die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln.
Fachkräfte aus dem Ausland können sich gezielt auf Berufe in Deutschland bewerben. Deutsche Unternehmen können im Gegenzug gezielt nach ausländischen Fachkräften suchen. Arbeitgeber können zudem ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) beantragen.
Um in Deutschland als Fachkraft einzureisen, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen:
Ausnahmen gelten insbesondere für IT-Fachkräfte, aber auch weitere Ausnahmeregelungen können greifen.
Gerne überprüfen wir in Ihrem individuellen Fall die geltenden Voraussetzungen.
Auch der Nachzug der Familie ist möglich. Neu ist dabei, dass nicht nur die Partner und Kinder nach Deutschland kommen dürfen, sondern auch die Eltern und Schwiegereltern. Allerdings muss deren Lebensunterhalt gesichert sein, einen Anspruch auf Sozialleistungen haben sie nicht.
Trotz Erleichterungen für internationale Fachkräfte und dem Vorhaben, Bürokratie abzubauen, ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt in Deutschland immer noch eine Herausforderung. Es gibt viele Dokumente und Anträge, die fristgerecht auszufüllen sind. Gleichzeitig gibt es viele Voraussetzungen und Regelungen, die verstanden und erfüllt werden müssen.
Für jemanden, der gerade Deutsch lernt und sich in Deutschland ein neues Zuhause aufbauen möchte, ist der Umgang mit Behörden und Arbeitgebern häufig schwierig.
Ein erfahrener Anwalt kann Sie bei allen bürokratischen und rechtlichen Schritten unterstützen, Sie über die Rechtslage aufklären und zu Ihrem Anliegen individuell beraten. So können Sie nicht nur sicher sein, alles richtig zu machen, sondern haben auch mehr Zeit, in Deutschland anzukommen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrer Einwanderung nach Deutschland als ausländische Fachkraft. Wir haben schon viele Fachkräfte aus dem Ausland beraten und begleitet, so dass sie es Schritt für Schritt erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt geschafft haben. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein persönliches Erstgespräch.
Bildquellennachweise: Kiwar | heiko119 | pantermedia.net
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