Neue Regierung mit konkreten Reformplänen zum Migrationsrecht

Übersicht: Ampelkoalition plant Reform des Migrationsrechts hin zu einen "modernen Einwanderungsland" -

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht. Neben den generellen Versprechen auf einen "Neuanfang", "Digitalisierungsschub", Bürokratieabbau und schnellere Bearbeitungszeiten enthält dieser auch sehr konkrete Pläne im Bereich des Migrationsrechts. Die unübersichtlichen Regelungen des Migrationsrechts sollen nun in einem Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch zusammengefasst werden.

Für Menschen, die bereits Teil unserer Gesellschaft geworden sind, sollen neue Chancen geschaffen werden. Als konkrete Schritte sind geplant:

1. Für gut integrierte Jugendliche soll ein Bleiberecht nach § 25a AufenthG schon nach 3 jährigem Aufenthalt vor Erreichen ihres 27. Lebensjahres geschaffen werden – eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Regelung (4 Jahre bis zum 21. Lebensjahr). Die bisherige Wartezeit für das Bleiberecht für gut integrierte Ausländer nach § 25b AufenthG soll von bisher 8 auf 6 bei Alleinstehenden bzw. 6 auf 4 bei Familien reduziert werden.

2. Eine Vorlage des A1 Sprachzertifikats über das Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug soll auch erst nach Einreise ermöglicht werden. Bislang waren Ehegatten dazu gehalten, einen Deutschkurs bei den Goethe Instituten im Heimatland zu besuchen.

3. Die Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten soll mit der Familienzusammenführung von GFK Flüchtlingen gleichgestellt werden. Dies läuft letztlich auf eine Abschaffung des § 36a AufenthG hinaus, welcher insbesondere syrische Flüchtlinge in der Vergangenheit deutlich benachteiligte.

4. Für Opfer von häuslicher bzw. partnerschaftlicher Gewalt durch den hier lebenden deutschen oder ausländischen (Ehe-) Partner war bislang die Regelung des § 31 Abs. 2 AufenthG vorgesehen, die allerdings in der Praxis von den Ausländerbehörden äußerst restriktiv gehandhabt wurde. Hier sollen präzisere Regelungen geschaffen werden.

5. Das Recht der Duldungen soll überarbeitet werden: So soll die „Duldung light“ abgeschafft und damit eine Beschäftigung auch bei fehlendem Identitätsnachweis ermöglicht werden. Ausserdem soll statt der Ausbildungsduldung, welche mit erheblichen Unsicherheiten nicht zuletzt für die Ausbildungsbetriebe und einer fehlenden Reisemöglichkeit verbunden war durch eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis ersetzt werden. Die Fristenregelung soll gestrichen und die Möglichkeiten, hier eine Ausbildung zu absolvieren damit einem weiteren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Zeiten der Ausbildung wären dann auch im Rahmen der Aufenthaltsverfestigung anrechenbar. Sogenannte „Kettenduldungen“, d.h. laufend erneuerte Bescheinigungen über die Aussetzung einer Abschiebung sollen durch eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ ersetzt werden. Wer am 01.01.2022 seit 5 Jahren hier lebt und keine Straftaten begangen hat, soll dieses Aufenthaltsrecht für zunächst ein Jahr erhalten, um sich weiter auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren und seine Identität nachzuweisen.

6. Das Arbeitsverbot, welches bisher als ausländerrechtliche Sanktion in § 60a Abs. 6 AufenthG vorgesehen war und insbesondere Personen aus sicheren Herkunftsländern schlechter stellte, soll abgeschafft werden.

7. Gefährdete Ortskräfte und die Kernfamilie sollen weiterhin unbürokratisch aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen humanitäre Visa eingeführt werden, welche eine Beantragung eines humanitären Aufenthaltsrechts bei den Deutschen Botschaften im Herkunftsland ermöglichen ohne sich auf eine lebensgefährliche Reise und in die Hände von Schlepperbanden zu begeben.  Bislang besteht nur die Möglichkeit der Beantragung eines solchen humanitären Aufenthaltsrechts nach Einreise bzw. Asylantragstellung in Deutschland.

8. Die bisher oft unzureichende Qualität der Bescheide des BAMF, welche sich an den Erfolgsquoten der Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten ablesen lässt, soll verbessert werden, was auch zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen würde. Das Konzept der AnkER-Zentren, welches zu einem erschwerten Zugang von Flüchtlingen zu Rechtsbeiständen und einer erschwerte Integration führte, soll durch die neue Bundesregierung nicht weiter verfolgt werden.

9. Das Angebot an Integrationskursen soll ausgeweitet werden.

10. Eine Einbürgerung soll nun in der Regel nach 5 Jahren ermöglicht werden, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach 3 Jahren.

11. Eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis soll nach 3 Jahren (statt wie bisher in der Regel 5 Jahren) erworben werden können.

12. Der "ius-soli"-Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern aufgrund des langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts eines Elternteils im Bundesgebiet soll nun schon nach einem 5 jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils erfolgen.

13. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens soll es Erleichterungen im Hinblick auf das nachzuweisende Sprachniveau geben.

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