Nach dem Referentenentwurf des BMI vom 27.05.2022 für ein Gesetz zur Einführung eines "Chancen-Aufenthaltsrechts" soll im Bereich des in § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz geregelten Bleiberechts die Voraufenthaltszeit für Jugendliche und junge Erwachsene auf 3 Jahre abgesenkt und das Höchstalter auf 27 Jahre angehoben werden. Die Voraufenthaltszeit für erwachsene Alleinstehende wird auf 6 Jahre (von derzeit 8 Jahren) und die für Personen mit minderjährigen Kindern auf 4 Jahre (von derzeit 6 Jahren) abgesenkt.
Das Chancen Aufenthaltsrecht soll nun in § 104c Aufenthaltsgesetz geregelt werden. Danach soll einem Ausländer, der sich am 01.01.2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hat, ein Aufenthaltsrecht erteilt werden, wenn er seine Abschiebung nicht vereitelt hat und es sich nicht um einen Straftäter handelt. Hierbei soll es weder auf die Klärung der Identität noch die Sicherung des Lebensunterhalts noch die Durchführung eines Visumsverfahrens ankommen. Zu kritisieren ist an dem Entwurf, dass eine Ausnahme von der Passpflicht nicht aufgenommen wurde, so dass die Regelung in dieser Form weitgehend wirkungslos bliebe. Auch, dass Zeiten des rechtmäßigen Aufenthalts aus anderen als humanitären Gründen nicht angerechnet werden sollen, macht nach dem Regelungszweck keinen Sinn.
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