Unerwartet rasch und doch noch im laufenden Jahr hat die Ampelkoalition einen gemeinsamen Nenner zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gefunden.
Die seit längerem geplante Reform kann nun schon zu Beginn des Jahre 2024 im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Über die Neuerungen im Einzelnen lesen Sie mehr in diesem Beitrag.
Wie genau die nun offenbar beschlossene Härtefallklausel aussehen wird, die eine Ermessenseinbürgerung vorsieht für Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die unverschuldet im Leistungsbezug stehen, bleibt abzuwarten.
Bildnachweis: eddy.galeotti | Canva.com
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