Die Innenminister*innen der EU haben sich geeinigt, den Schutz für ukrainische Flüchtlnge über die derzeitige Befristung zum 04.03.2024 hinaus bis zum 04.03.2025 um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Beschluss muss noch vom Rat der EU förmlich verabschiedet werden. Die nur bis zum 04.03.2024 befristeten Aufenthaltserlaubnisse müssen nun durch die Ausländerbehörden um ein weiteres Jahr verlängert werden – eine gute Nachricht für alle Betroffenen.