Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) verabschiedet

Das 4. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist am 20.08.2021 in Kraft getreten. Neben einer umfgangreichen Regelung u.a. von Ansprüchen für vom NS-Regime verfolgte Personen und deren Nachkommen, welche den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichen wurden weitere Erleichterungen eingeführt. So soll nun auch explizit bei Nachweis von besonders guten schulischen, berufsqualifizierenden oder beruflichen Leistungen oder von bürgerschaftlichem Engagement bereits nach 6 Jahren rechtmäßigem Inlandsaufenthalt ein Anspruch auf Einbürgerung gegeben sein. Die Ehegatteneinbürgerung gem. § 9 StAG wurde auf minderjährige Kinder ausgedeht, welche sich noch keine 3 Jahre im Inland aufhalten.

联系信息
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln

We kindly ask you to contact us by email.

We are also happy to help you by phone Monday to Friday from 9 a.m. to 12 a.m..

For legal advice appointments and Requests for new mandates, we kindly ask for a brief description of the situation by e-mail, stating your name and the phone number.

We are also happy to arrange consultation appointments via "MS Teams".

+49 (0) 221 888 20 40
kontakt@ra-maibaum.de
Fax +49 (0) 221 598 13 595
crossmenu