Der Bundestag hat nun abschliessend die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen Anfang Mai oder Anfang Juni 2024 in Kraft treten werden. Über den Inhalt der Reform hatten wir berichtet Bundesregierung beschließt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes - RA Maibaum (ra-maibaum.de) Neu und begrüssenswert ist zusätzlich in dem aktuell verabschiedeten Gesetzestext, dass auch Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II oder XII beziehen, also Leistungen des Sozialamtes oder Jobcenters, eingebürgert werden müssen, wenn sie zum Zeitpunkt der Einbürgeurng vollzeit erwerbstätig sind und in den letzten 2 Jahren mindestens 20 Monate vollzeit erwerbstätig waren. Gleiches gilt für Ehegatten, die mit einer solchen Person und mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben. Ferner wurde noch eine Härtefallklausel eingeführt für Personen, die sich zwar ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf deutsch mündlich verständigen können, aber die hohen Anforderungen des GER B1 Sprachniveaus nicht erfüllen. Voraussetzung ist hierfür, dass nachgewiesen wird, dass trotz ersthafter und nachhaltiger Bemühungen der Erwerb des GER B1 Nievaus nicht möglich oder dauerhaft erschwert ist.
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