Beschäftigung von Ausländern 2024 - Neue Gehaltsgrenzen

Beschäftigung von Ausländern - 2024 Neue Gehaltsgrenzen
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail: kontakt@ra-maibaum.de oder telefonisch unter: +49 (0) 221 / 59 813 594

Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung zum neuen Jahr verabschiedet. Noch muss der Bundesrat zwar zustimmen. Es ist aber abzusehen, dass hierdurch die Gehaltsgrenzen für Visa/ Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken ab 01.01.2024 ansteigen werden.

Welche Gehaltsgrenzen werden ansteigen?

  • Blaue Karte EU: 45.300 €
  • Blaue Karte EU im Mangelberuf/ ITler oder Hochschulabschluss vor weniger als 3 Jahren erworben : 41.042 €
  • Beschäftigung mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach § 6 Beschäftigungsverordnung, nicht tarifgebunden ("Erfahrungssäule"): 40.770 €
  • Berufssportler*innen bzw. -trainer*innen § 22 Nr. 4 und 5 BeschV: 45.300 €
  • erstmalige Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen über 45 Jahre nach § 18a AufenthG (qualifizierte Berufsausbildung), § 18b AufenthG (Akademiker) oder der Beschäftigungsverordnung (nur Berufskraftfahrer § 24a, berufspraktische Erfahrung § 6, Pflegehilfskräfte § 22a und Westbalkanregelung § 26): 49.830 €
Fachkräfteeinwanderung

Das könnte Sie zu diesem Thema auch interessieren: Welche neuen Regelungen gibt es zur Fachkräfteeinwanderung?

Bildnachweis: bymuratdenizistockphoto.com

联系信息
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln

We kindly ask you to contact us by email.

We are also happy to help you by phone Monday to Friday from 9 a.m. to 12 a.m..

For legal advice appointments and Requests for new mandates, we kindly ask for a brief description of the situation by e-mail, stating your name and the phone number.

We are also happy to arrange consultation appointments via "MS Teams".

+49 (0) 221 888 20 40
kontakt@ra-maibaum.de
Fax +49 (0) 221 598 13 595
crossmenu