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Das Einwanderungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das für sogenannte Migranten gilt. So werden Menschen bezeichnet, die sich in einem anderen Land bisher niederlassen wollen.
Welche Vorschriften für die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland gelten, unter welchen Voraussetzungen man Asyl erhält und welche Rechte man hat, wenn man von der Abschiebung bedroht ist, erfahren Sie anbei.
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus anderen Staaten gesteigert werden. Es sollen diejenigen Fachkräfte nach Deutschland kommen, die von den Unternehmen hier benötigt werden. Dies betrifft vor allem Personen mit Hochschulabschluss und Personen mit einer qualifizierten beruflichen Ausbildung.
Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 19. Dezember 2018 beschlossen. Nun stehen das parlamentarische Verfahren und die Befassung seitens des Bundesrats an. Das neue Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich also Anfang 2020.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes:
Als drittstaatsangehöriger Ausländer müssen Sie folgende Voraussetzungen für eine Fachkraft erfüllen:
Nein, es profitieren nur Fachkräfte von dem neuen Gesetz (s. Definition Fachkraft). Vor der Einreise wird im Anerkennungsverfahren geprüft, ob der Abschluss des Ausländers gleichwertig ist. Für IT-Fachkräfte gilt eine Ausnahme, wenn sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben.
Eine weitere Ausnahme gilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Kenntnisstand der Bewerber überprüft (im Rahmen von Vermittlungsabsprachen). Die Bundesagentur für Arbeit kann dann Qualifizierungsmaßnahmen bestimmen, damit die Qualifikation anerkannt wird.
Qualifizierte Bewerber müssen keine Vorrangprüfung durchlaufen, für den Zugang zur Berufsausbildung gilt dies aber nicht. Bevor eine Fachkraft aus einem dritten Staat angestellt wird, entfällt die Prüfung, ob ein europäischer oder inländischer Bewerber verfügbar ist.
Zudem ist im Gesetz eine Verordnungsermächtigung enthalten. Danach kann die Vorrangprüfung wieder notwendig sein, wenn sich die Arbeitsmarktsituation verändert. Dies kann bestimmte Berufe oder bestimmte Regionen betreffen.
Wer ein Visum für die Arbeitsplatzsuche oder Ausbildungssuche erhalten möchte oder in Deutschland arbeiten oder ausgebildet werden möchte, muss Nachweise erbringen:
Er muss beweisen, dass er während des Aufenthalts in Deutschland in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern – auch den Lebensunterhalt von Familienangehörigen, wenn diese miteinreisen.
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