Anerkennung von Berufsqualifikationen

Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes wurde seit dem 1. April 2012 ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen eingeführt bzw. teilweise vereinfacht.

Auch Qualifikationen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittstaaten) ermöglichen nun eine Anerkennung als "Fachkraft i.S.d. § 18 AufenthG.

Es wurden erstmals strikte Rechtsansprüche zur Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsabschlüssen geschaffen. Dabei ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen. Bei einer Ablehnung der Gleichwertigkeitsfeststellung steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.

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