Visum und Blue Card Regelung

Seit dem 01.08.2012 kann eine Blaue Karte EU gem. § 18g AufenthG erteilt werden. Grundlage für die Blaue Karte EU ist die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 (sog. "Hochqualifiziertenrichtlinie"). Das jährlich angepasste Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2024 45.300,- € bzw. für bestimmte Berufe (sogenannte Mangelberufe) und Berufsanfänger 41.042,- €. Für das Jahr 2025 wird sie 48.300,- € bzw. 43.759,80 € betragen.

Auf die Erteilung einer Blauen Karte EU besteht ein Rechtsanspruch. Auch Ehepartner und Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Blue Card. Die Blaue Karte EU wird auf höchstens vier Jahre (bei geringerer Dauer des Arbeitsvertrages auf diese Dauer zuzüglich dreier Monate) befristet.

Ein Aufenthalt außerhalb der EU ist bei Inhabern der Blauen Karte EU für eine Frist von bis zu 12 Monaten unschädlich. Mit der Blue Card Regelung wurde der Zuzug von Fachkräften in die EU erleichtert.

Rechtsanwälte Maibaum stellen für Sie die notwendigen Anträge und erledigen alle Formalitäten für die Beschaffung der Blue Card EU. So können Sie Ihre privaten und wirtschaftlichen Ziele in Deutschland und in Europa verwirklichen.

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