Die Familienzusammenführung ist trotz ihrer Verfassungs- und menschenrechtlichen Untermauerung in Grundgesetz (GG), Grundrechte Charta der EU (GRCh) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oft erstaunlich problematisch.
Die Trennung von den Familienangehörigen stellt dabei sämtliche Integrationserfolge in Frage und ist für die Betroffenen oft unerträglich.
So stellen sich neben zahlreichen dokumentenrechtlichen Fragen solche des Spracherwerbs, der Lebensunterhaltssicherung und des Rechtsverlusts durch bloßen Zeitablauf.
Wir sind und auch auf diesem Gebiet der große Verantwortung gegenüber unseren Mandanten bewusst und ergreifen daher alle notwendigen Schritte - schnell, kompetent und hartnäckig in der Sache.