Aufenthaltsrecht
Es gibt gesetzliche Regelungen, die den Aufenthaltserlaubnis der Ausländer in Deutschland regeln. Diese sind seit dem 1. Januar 2005 im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und für EWR-Bürger im Freizügig-keitsgesetz/EU (FreizügG/EU) enthalten. Das Aufenthaltsgesetz regelt den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen ohne europäischen Bezüge.
Diese Gesetze betreffen Einreise nach Deutschland, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit, Erteilung eines Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Widerruf von Aufenthaltstiteln, Zurückweisung, Ausweisung, Abschiebung und Straftaten. Zur Ergänzung dazu gibt es zur Durchführung des Ausländerrechts eine Ausländerverordnung. Diese Verordnung enthält Regelungen zur Durchführung bestimmter Vorgänge betreffend Passpflicht, anfallende Behördengebühren, Ordnungswidrigkeiten usw.
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