Aufenthaltsrecht

Es gibt gesetzliche Regelungen, die die Aufenthaltserlaubnis der Ausländer in Deutschland regeln. Diese sind seit dem 1. Januar 2005 im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und für EWR-Bürger im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) enthalten. Das Aufenthaltsgesetz regelt den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen ohne europäischen Bezüge.

Diese Gesetze betreffen die Einreise nach Deutschland, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit, Erteilung eines Aufenthaltstitels, Familiennachzug, Widerruf von Aufenthaltstiteln, Zurückweisung, Ausweisung, Abschiebung und Straftaten. Zur Ergänzung dazu gibt es zur Durchführung des Ausländerrechts eine Ausländerverordnung. Diese Verordnung enthält Regelungen zur Durchführung bestimmter Vorgänge betreffend Passpflicht, anfallende Behördengebühren, Ordnungswidrigkeiten usw.

Wir sorgen dafür, dass der für Ihren Aufenthaltszweck passende Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Visum) beantragt und erteilt wird.

Können wichtige Papiere (Aufenthaltstitel oder Beschäftigungserlaubnis) nicht vorgelegt werden, drohen Kürzungen von Sozialleistungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, Bußgeld und in den schlimmsten Fällen ein Strafverfahren. Dies kann eine Ausweisung zur Folge haben.

Die meisten Aufenthaltstitel werden spätestens 6 Monate nach ihrer letzten Ausreise aus Deutschland automatisch ungültig.

Wir prüfen für Sie, ob ihr Aufenthaltstitel wirklich erloschen ist und können dafür sorgen, dass der fehlende Pass für Sie keine negativen Auswirkungen hat.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu erhalten. Diese Regelung tritt dann in Kraft, wenn ein Pass auf Grund eines dauerhaften Abschiebungshindernisses von den Behörden nicht ausgestellt werden kann.

Durch entsprechende Nachweise können wir Ihnen helfen, die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und eine Ausweisung zu verhindern.

Ihre Kanzlei in Köln für Ihre Aufenthaltserlaubnis 

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Ausländerrecht haben oder eine kompetente Beratung benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf alle Themen, die das Ausländerrecht betreffen.

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