Visum und Blue Card Regelung

Seit dem 01.08.2012 kann eine Blaue Karte EU gem. § 18b Abs. 2 AufenthG erteilt werden. Grundlage für die Blaue Karte EU ist die EU-Richtlinie 2009/50/EG (sog. "Hochqualifiziertenrichtlinie"). Das jährlich angepasste Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2023 58.400 € bzw. für bestimmte Berufe (sogenannte Mangelberufe) 45.552 €.

Auf die Erteilung einer Blauen Karte EU besteht ein Rechtsanspruch. Auch Ehepartner und Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Blue Card. Die Blaue Karte EU wird auf höchstens vier Jahre (bei geringerer Dauer des Arbeitsvertrages auf diese Dauer zuzüglich dreier Monate) befristet.

Ein Aufenthalt außerhalb der EU ist bei Inhabern der Blauen Karte EU für eine Frist von bis zu 12 Monaten unschädlich. Mit der Blue Card Regelung wurde der Zuzug von Fachkräften in die EU erleichtert.

Rechtsanwälte Maibaum stellen für Sie die notwendigen Anträge und erledigen alle Formalitäten für die Beschaffung der Blue Card EU. So können Sie Ihre privaten und wirtschaftlichen Ziele in Deutschland und in Europa verwirklichen.

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