Bundestag verabschiedet das "Aufenthaltsrecht Chance"

Der Bundestag hat am 02. Dezember 2022 das Gesetz zur Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ beschlossen. Im Bereich der Bleiberechtsregelung des § 25b Aufenthaltsgesetz wurden nun die vor Aufenthaltszeiten für Alleinstehende von bisher regelmäßig acht Jahren auf sechs Jahre und für Personen mit minderjährigen Kindern von bisher regelmäßig sechs Jahren auf vier Jahre reduziert. Junge Erwachsene können bereits nach drei Jahren vor Aufenthaltszeit das Bleiberecht nach § 25a Aufenthaltsgesetz beanspruchen. Dabei wurde das bisher gültige Höchstalter von 21 Jahren auf 27 Jahre angehoben. Leider wurde die für junge Heranwachsende bisher gültige Regelung auf Drängen des Innenausschusses gleichzeitig dahingehend verschlechtert, dass nun eine zwölfmonatige Duldung vorausgesetzt wird, was gerade für junge Menschen, welche als zukünftige Fach- bzw. Arbeitskräfte benötigt werden, den Wechsel unmittelbar aus einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren in das Bleiberecht erschwert.

Dass nun in § 104c Aufenthaltsgesetz geregelte „Chancen- Aufenthaltsrecht“ soll eine Brücke in die Bleiberechtsregelung bilden. Personen, welche sich am Stichtag 31.10.2022 seit fünf Jahren im Bundesgebiet (d.h. Einreise vor dem 31.10.2017) aufhalten und ausreisepflichtig bzw. im Besitz einer „Duldung“ sind, haben die Möglichkeit, für die Dauer von 1 1/2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese soll unabhängig von der Klärung der Identität, der Sicherung des Lebensunterhalts und der Durchführung eines Visumsverfahrens erteilt werden. Die Mitglieder der Kernfamilie erhalten ebenfalls das „Chancen-Aufenthaltsrecht“, selbst wenn die vor Aufenthaltszeit von fünf Jahren nicht erreicht wird. Es besteht für den betroffenen Personenkreis jetzt die Chance, binnen der Frist von einem Jahr die Voraussetzungen für das Bleiberecht, insbesondere die Identitätsklärung, Passbeschaffung und überwiegende Sicherstellung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Dass das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ allerdings selbst den Wechsel in andere Aufenthaltserlaubnisse, auf welche nach dem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht, ausdrücklich nicht ermöglichen will, stellt einen Systembruch dar.

Alles in Allem dennoch eine gute Nachricht für die gemäß Ausländerzentralregister zum 31.10.2022 ca. 309.000 ausreisepflichtigen Menschen in Deutschland.

Kontakt Informationen
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln

Wir bitten höflich um Kontaktaufnahmen per Email.

Gerne sind wir auch telefonisch für Sie täglich Montags – Freitags jeweils von 9-12 Uhr für Sie da.

Für anwaltliche Beratungstermine und Anfragen zur Übernahme neuer Mandate bitten wir höflich um eine kurze Sachverhaltsschilderung per Email unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.

Gerne können wir auch Beratungstermine per "MS Teams" vereinbaren.

+49 (0) 221 888 20 40
kontakt@ra-maibaum.de
Fax +49 (0) 221 598 13 595
E-mail senden
crossmenu