Aufenthaltserlaubnis für Pharmazeuten erstritten! - Der Mandant, ein Pharmazeut aus dem Irak, hält sich in Deutschland lediglich geduldet auf Grundlage des § 60a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz auf. Die Maibaum Rechtsanwälte begleiten ihn beim "Spurwechsel" in den legalen Aufenthalt. Nach Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Aufenthaltsgesetz durch die Ausländerbehörde wird erfolgreich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Spurwechsel ermöglicht dem Mandanten nun einen Familiennachzug sowie eine weitere Verfestigung seines Aufenthalts. (178/20)
Hier veröffentlichen wir in kurzer Zusammenfassung Ergebnisse unserer täglichen Arbeit.
30.03.2022
24.03.2022
Rücknahme der Niederlassungserlaubnis doch wieder zurückgenommen - Kosten trägt die Behörde - Die Ausländerbehörde erklärt auf Grundlage des § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz die Rücknahme der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis und rückwirkend auch aller vorangegangenen Aufenthaltserlaubnisse des Mandanten, der sich schon seit fast 8 Jahren in der Bundesrepublik aufhält und hier seine neue Heimat gefunden hat. Zugleich wird ihm die Abschiebung nach Ecuador angedroht. Nur 5 Wochen nach Beauftragung der Maibaum Rechtsanwälte wird der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die Ausländerbehörde wird zur Kostentragung einschließlich der Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Der Mandant behält seine Niederlassungserlaubnis. (41/22)
11.02.2022
Und wieder eine Fackkraft mehr! - Nachdem die Botschaft dem Mandanten mitgeteilt hat, sein Gehalt sei für die Vergabe eines Visums als IT Fachkrat nach § 6 Beschäftigungsverordnung zu gering, wendet sich dieser an die Maibaum Rechtsanwälte. Nach nur 2,5 Monaten wird daraufhin das Visum als Spezialist im Sinne des § 3 Nr. 3 Beschäftigungsverordnung nach Beteiligung des Bundesagentur für Arbeit aufgrund der unternehmensspezifischen Spezialkenntnisse erteilt - ohne dass das Gehalt erhöht werden musste. (269/21)
03.02.2022
Der mit einem Visum in das Bundesgebiet eingereisten syrischen Staatsangehörigen wurde durch die Ausländerbehörde zu Unrecht eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung gem. § 15a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz auferlegt. Nach Einreichung einer Klage und eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht durch die Maibaum Rechtsanwälte wurde die Verpflichtung gem. § 48 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen und die Freizügigkeit der Mandantin wieder hergestellt. (211/21)
20.01.2022
2 afghanische Ortskräfte, ein Ingenieur und ein Bauleiter erhalten eine Aufnahemzusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen des von den Maibaum Rechtsanwälten eingeleiteten Ortskräfteverfahrens (171/21 und 174/21)
20.01.2022
Familie darf endlich wieder zusammenleben - Nachdem die Botschaft den Visumsantrag für den Sohn der hier mit ihrem Lebensgefährten und einem weiteren (deutschen) Kind lebenden Mutter abgelehnt und auch einem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wendet sich diese verzweifelt an die Maibaum Rechtsanwälte. Diese reichen eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, woraufhin die Botschaft im Vergleichswege zur Erteilung des Visums verpflichtet wird. Der inzwischen volljährige Sohn darf nun endlich zu seiner Mutter und dem Geschwisterkind nachziehen. (82/21)
Als rechtliche Vertreter betroffener Personen sieht sich das Team von Maibaum Rechtsanwälte in der Pflicht, sich in jedem Verfahrensstadium vor den deutschen Behörden, Gerichten oder Visastellen für die Rechte seiner Mandanten optimal einzusetzen.
Der erste Schritt in eine abgesicherte und erfolgreiche Zukunft der Mandanten, die sich bereits längere Zeit in Deutschland aufhalten, beinhaltet eine Begutachtung des bisherigen Aufenthalts. Hierfür werden die vorliegenden Informationen von der Ausländerverwaltung herbeigezogen.