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Fachkräftezuwanderung und beschleunigtes Fachkräfteverfahren
„Die Angleichung der Bildungssysteme führt zu einer Vergleichbarkeit der Ausbildungen von Fachkräften. Im März 2020 trat das Fachkräftezuwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Mit der politischen Entscheidung zur Fachkräftezuwanderung geht auch eine Umwandlung in den Behörden von der bloßen „Gefahrenabwehrbehörde“ hin zu einer „Willkommensbehörde“ einher. Diese Entwicklung dient nicht nur dem Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern darüber hinaus auch der persönlichen Entwicklung der aquirierten Menschen, welche mit Ihren Familien von dieser Entwicklung profitieren sollen.
Nach einer Statistik der UNCTAD, welche auf einer Befragung von 320.000 Multinationlen Unternehmen (MNU) beruht, sind immerhin 21,7 % der Unternehmen in 3-5 Ländern aktiv. Von über 16 Millionen Beschäftigten in den Top 100 Multinationalen Unternehmen sind 9,2 Millionen in ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt. Heutzutage sind MNU auf die internationale Mobilität und nationale Regelungen, welche diese zulassen, angewiesen. Deutschland ist für den Internationalen Fachkräfteeinsatz eines der beliebtesten Zuwanderungsländer nach den USA, was sicherlich mit der Exportorientierung der Deutschen Wirtschaft zusammenhängt.
Während nun viele geburtenstarkte Jahrgänge in den Ruhestand gehen, wird die Zuwandeurng für Fachkräfte nach Deutschland immer interessanter. Die Motivationen, warum diese Personen nach Deutschland kommen, sind unterschiedlich: Zum einen der Markteintritt für ein bestehendes Unternehmen in die BRD. Auch ist die Verwirklichung einer Geschäftidee in Deutschland durch eine Fachkraft ein wesentlicher Faktor. Klassisch ist die Anwerbung von Fachkräften durch bereits in Deutschland ansässige Unternehmen etwa im Pflegebereich von erheblicher Bedeutung (Stichwort: Fachkräftemangel). Deutschland hat sich hierzu für den Weg der „Bedarfszuwanderung“ im Gegensatz zur „Potenzialzuwanderung“ entschieden, d.h. es muss immer ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachgewiesen werden.“