2 Fachkräfte mehr für Deutschland - Mit Hilfe der Maibaum Rechtsanwälte erhalten zwei indische Eheleute im Wege des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG Visa zur Arbeitsaufnahme als Vertriebsingenieur bzw. Key Account Manager auf Grundlage des § 18b Abs. 2 AufenthG ("Blaue Karte") und des § 18b Abs. 1 AufenthG. (58/22)
下面是本律师事务所日常工作成果的简略汇总。
25.05.2022
25.05.2022
Berufung erfolgreich! 5 Kinder dürfen zu ihrem Vater nachziehen - Nach Einlegung der Berufung durch die Maibaum Rechtsanwälte wird das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts in 2. Instanz durch das Oberverwaltungsgericht für gegenstandslos erklärt. Das Auswärtige Amt verpflichtet sich zur Erteilung von Visa zum Kindesnachzug gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 32 Aufenthaltsgesetz. (224/18)
20.05.2022
Aufenthaltserlaubnis erstritten! - Für unseren Mandanten verklagen wir die Ausländerbehörde auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Das Verwaltungsgericht folgt dem Vortrag der Maibaum Rechtsanwälte, wonach aufgrund der "Patchwork"-Konstellation der Famlie eine aussergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG vorliegt. Diese gebiet es, von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abzusehen, Deutschsprachkenntnisse dürfen nicht gefordert werden. Noch in der Verhandlung wird die Behörde verpflichtet, den Aufenthaltstitel zu erteilen. (144/19)
07.04.2022
Endlich Deutscher Pass! - Mandant erhält Einbürgerungszusicherung, welche durch die Maibaum Rechtsanwälte im Klageverfahren erstritten wurde. (180/20)
06.04.2022
Ausländerbehörde erfolgreich verklagt, unbefristeter Aufenthaltstitel wird erteilt! - Die türkische Mutter zweier minderjähriger deutscher Kinder wartet seit über 6 Monaten auf die Verlängerung ihrer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis. Endlich beauftragt sie die Maibaum Rechtsanwälte mit der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Ausländerbehörde. Diese reichen umgehend eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde beim Verwaltungsgericht ein, woraufhin nur 3 Monate später die rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse und zusätzlich die Aushändigung einer (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz im Gerichtsverfahren zugesagt wird. Die Behörde muss die Kosten tragen. (33/22)
31.03.2022
Einbürgerungsurkunde wird erstellt - Behörde wurde erfolgreich auf Einbürgerung verklagt, nachdem diese den Mandanten immer wieder vertröstet und das Verfahren nicht zum Abschluss gebracht hatte (6/21)