Nachzug von 3 Kindern aus Afghanistan im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich durchgesetzt - Nach Einlegung der Berufung durch das Auswärtige Amt wird das Verfahren durch die Maibaum Rechtsanwälte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fortgeführt. Nach Einholung eines Gutachtens erhalten die 3 afghanischen Kinder schließlich Visa zum Familiennachzug zu ihrer in Deutschland lebenden Mutter. (334/17)
Hier veröffentlichen wir in kurzer Zusammenfassung Ergebnisse unserer täglichen Arbeit.
13.11.2022
31.10.2022
Einbürgerung ist durch! Zahnarzt aus Syrien erhält Deutschen Pass – Mithilfe der Maibaum Rechtsanwälte wird der aus Syrien stammende Mandant in nur 7,5 Monaten eingebürgert. (78/22)
28.09.2022
Niederlassungserlaubnis erteilt! Seit vielen Monaten muss der Mandant mit einem abgelaufenen Aufenthaltspapier (Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) herumlaufen. Nachdem er sich mehrfach vergeblich an die Ausländerbehörde gewandt hat, beauftragt er endlich die Maibaum Rechtsanwälte mit der Durchsetzung seiner Rechte. Nur 2 Tage später wird die Verlängerung der Fiktionsbescheinigung übersandt und weitere 4 Wochen später erfolgt die Erteilung der Niederlassugserlaubnis auf Grundlage der Fachkräfteregelung des § 18c Abs. 2 S. 1 Aufenthaltsgesetz. Zukünftig werden daher keine Verlängerungen oder Vorsprachen bei der Ausländerbehörde mehr nötig sein. (224/22)
23.09.2022
Humanitäre Aufenthaltserlaubnis zur Pflege der Tochter erteilt - Die Mandantin, Mutter einer an multipler Sklerose (MS) erkrankten Tochter, die zusätzlich Hilfe für die Versorgung und Erziehung der 4 jährigen Enkelin benötigt, wird trotz fehlender Sicherstellung des Lebensunterhalts mithilfe der Maibaum Rechtsanwälte eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes der Familie aus Art. 6 Grundgesetz sowie Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erteilt. (242/21)
22.09.2022
Aufenthalt legalisiert und gleich noch Niederlassungserlaubnis besorgt - Nachdem die Ausländerbehörde trotz zahlreicher Anfragen, die einfach ignoriert wurden, den Aufenthaltstitel den Mandanten nicht verlängert hat, wendet sich dieser an die Maibaum Rechtanwälte. Diese sorgen zunächst dafür, dass der Aufenthalt durch Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG legalisiert wird und setzen kurze Zeit später die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG durch. (223/21)
14.09.2022
Ausländerbehörde droht Abschiebung ins "Heimatland" an, wird verklagt, muss daraufhin die deutsche Staatsangehörigket des Mandanten feststellen und die vollen Kosten tragen - Dem Mandant, welcher bisher von den deutschen Behörden als philippinischer Staatsangehöriger behandelt wurde, wird durch die Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung angedroht. Daraufhin stellen die Maibaum Rechtsanwälte einen Antrag auf Erteilung eines deutschen Staatsangehörigkeitsnachweises nach § 30 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz. Der Mandant stammt als uneheliches Kind von einem deutschen Staatsangehörigen ab, nach früherer Rechtslage konnte er jedoch nicht schon von Geburts wegen die deutschen Staatsangehörigkeit erwerben. Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Inkraftgetreten am 20.08.2021) wurde u.a. ein Wiedergutmachungsanspruch für diskriminierendes Unrecht geschaffen, welcher hier zum Tragen kommt. Nachdem die Ausländerbehörde nicht reagiert, wird diese auf Erteilung des Staatsangehörigkeitsnachweises verklagt. Mit Erfolg: Noch im Klageverfahren erklärt sich die Behörde zur Erteilung bereit. Als Deutscher braucht er nun keine Abschiebuung mehr zu befürchten (105/21)
Als rechtliche Vertreter betroffener Personen sieht sich das Team von Maibaum Rechtsanwälte in der Pflicht, sich in jedem Verfahrensstadium vor den deutschen Behörden, Gerichten oder Visastellen für die Rechte seiner Mandanten optimal einzusetzen.
Der erste Schritt in eine abgesicherte und erfolgreiche Zukunft der Mandanten, die sich bereits längere Zeit in Deutschland aufhalten, beinhaltet eine Begutachtung des bisherigen Aufenthalts. Hierfür werden die vorliegenden Informationen von der Ausländerverwaltung herbeigezogen.