Erwerbstätigkeit und Firmengründung

Das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelte Recht der Arbeitserlaubnis ist für den Laien nur sehr schwer verständlich. Dies gilt für Arbeitgeber, ausländische Arbeitnehmer und Ausländer, die hier selbstständig tätig werden wollen. Dabei sind diese oftmals nach Deutschland gekommen, um die langersehnte Arbeitsstelle oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Maibaum steht Ihnen auch gerne bei Fragen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, der Gründung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee in Deutschland zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen zusätzlich bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. In diesem Bereich greifen wir auf eine langjährige Erfahrung zurück.

Für qualifizierte Zuwanderer mit Hochschulabschluss ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu 6 Monaten, für den Fall der Qualifizierung in Deutschland sogar für 18 Monate möglich. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber und besorgen die Aufenthaltserlaubnis oder das nötige Visum.

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